Der Bereich "Weinberghalden II" soll Naturschutzgebiet werden. Grafik: Stadtverwaltung Sulz Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: "Weinberghalden II" ist einziges mögliches Bauland / Glatter Ortschaftsrat ist verärgert

Sulz-Glatt. Es ist ein Ärgernis: Bereits vor 13 Jahren wurde vom Glatter Ortschaftsrat zusammen mit Stadtbaumeister Reiner Wössner der Versuch abgewehrt, ein im Flächennutzungsplan als Baugebiet ausgewiesener Bereich "Weinberghalden II" in ein sogenanntes FFH-Gebiet umzuwandeln. FFH steht für Flora-Fauna-Habitat und meint, dass sich in diesem Bereich wild lebende Tiere und Pflanzen in ihrem ursprünglichen Lebensraum ungestört entwickeln dürfen. Damit wäre eine Bebauung ausgeschlossen. Dass nun eine neue Verordnung des Regierungspräsidiums vorsieht, dasselbe Gebiet neuerlich in ein Naturschutzgebiet umzuwandeln, ist für den Glatter Ortschaftsrat blanker Hohn. Die Räte kündigen in der jüngsten Sitzung entschiedenen Widerstand an und formulierten diesen bereits in einem Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat und die Stadtverwaltung Sulz.

Rückblick

Berei ts am 27. Mai 2005 wurde das Thema in einer öffentlichen Sitzung diskutiert. Ortsvorsteher Helmut Pfister hatte einen Zeitungsartikel vom 29. Juli 2005 vorliegen, aus dem unter anderem auch hervorgeht, dass die im Flächennutzungsplan für Wohnbebauung vorgesehene Fläche bereits ausgewiesen war, bevor das Regierungspräsidium dort eine Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft umsetzen wollte.

Pfister befürchtet nun, dass viele der Grundstückseigentümer in diesem Gebiet, die vom Bodensee bis Berlin wohnhaft sind, das Vorhaben des Regierungspräsidiums überhaupt nicht zu Kenntnis nehmen können, geschweige denn einen Widerspruch formulieren, weil bislang nur über das Amtsblatt informiert wurde. Wegen des bestehenden Flächennutzungsplans würden diese Grundstückseigentümer ihre Flächen als Bauerwartungsland betrachten. Die Umwandlung in ein FFH-Gebiet bedeute für sie einen großen Wertverlust; zudem sei es die einzige Fläche, auf der in Glatt überhaupt noch ein Baugebiet entstehen könne.

Pfister hat die Grundstückseigentümer angeschrieben und wartet auf Rückmeldungen. Die Verordnung des Regierungspräsidiums zum FFH-Gebiet "Weinberghalden II" liegt bis 8. Juni öffentlich aus. In dieser Zeit können die Grundstückseigentümer von ihrem Recht auf Widerspruch Gebrauch machen.