Das neu zu erschließende Baugebiet "Mühlheimer Feld" in Fischingen Foto: Schwind Foto: Schwarzwälder Bote

Ortschaftsrat: Erschließung des Neubaugebiets "Mühlheimer Feld" verzögert sich / Paragraf 13 b greift

Sulz-Fischingen. Im Zuge der Benachrichtigung der Behörden sowie der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans "Mühlheimer Feld" in Fischingen sind einige Anregungen eingegangen. Diese wurden jetzt vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro in den Bebauungsplan mit eingearbeitet und von Andre Leopold in der jüngsten Ortschaftsratssitzung vorgestellt.

Den gravierendsten Einwand des Landratsamtes dürfte die Feststellung eines Artenvorkommens der Feldlerche betreffen. Dieses hat den Zeitplan der Erschließung des Fischinger Neubaugebietes "Mühlheimer Feld" bereits erheblich in Verzug gebracht.

Im Jahr 2020 wurde das Plangebiet nach Zweifeln des Landratsamtes am bestehenden Gutachten nochmals ergänzend untersucht – und ein Vorkommen wurde festgestellt. Dieses wurde in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag dargestellt. Das Planungsbüro Gfrörer aus Empfingen hat sich bei der notwendigen Umsiedlung der Feldlerchen für einen Bioacker mit einem entsprechenden Abstand zum Baugebiet entschlossen.

Die höhere Raumordnung im Regierungspräsidium (RP) Freiburg merkt an, dass das Plangebiet im Norden direkt an das FFH-Gebiet "Wiesen und Heiden" an Glatt und Mühlbach angrenzt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die Begründung haben sich daraufhin noch einmal mit dem Thema auseinandergesetzt und keine Eingriffe in das Gebiet festgestellt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13 b BauGB entwickelt, insofern ist die Eingriffsregelung von Ökopunkten nicht anzuwenden. Das Landratsamt Rottweil regt allerdings an, den v orhabenbedingten Auswirkungen auf freiwilliger Basis zu begegnen.

Die Stadt Sulz hat bereits im Aufstellungsbeschluss einige interne Pflanzsetzungen und Pflanzgebote integriert, die eine innere Durchgrünung fördern sollen. Zudem wird aus dem landwirtschaftlich intensiv genutzten Acker eine Siedlungsfläche, und die späteren Hausgärten tragen unterstützend zur Ökologie bei. Aus diesen Gründen sind auch keine weiteren externen Maßnahmen angedacht.

"Wir haben eine intakte Natur", erklärt Andre Leopold. Ein Sachverständigengutachten vom Landratsamt Rottweil auf Asphaltgerüche der Asphaltmischanlage der Firma Kaltenbach zeigt eine deutliche Unterschreitung der Geruchsimmisionsrichtlinie, die für die Nutzung als Wohngebiet entsprechenden Immisionswert von zehn Prozent ausweist.

Umspannstation vorgesehen

Verkehrstechnisch wurde der einseitige Gehweg von der Brucknerstraße kommend auf die rechte Fahrbahnseite als fortlaufender Gehweg gelegt. Damit fällt für die Fußgänger, wie vom Fischinger Ortschaftsrat gewünscht, eine Straßenüberquerung weg. Zur gesicherten Stromversorgung wird eine Umspannstation erforderlich sein, informiert der Energieversorger Netze BW. Der Stationsplatz mit einer Fläche von fünf mal vier Metern wurde jetzt vom Rottweiler Ingenieurbüro in den Bebauungsplan übernommen. Der endgültige Standort soll nach Leopolds Aussagen vor Ort festgelegt werden.

Weitere eher unbedeutende Anregungen wurden in die Dokumente eingearbeitet und sind Grundlagen der Beratungen. Deshalb empfiehlt der Fischinger Ortschaftsrat dem Sulzer Gemeinderat, am 28. September den Bebauungsplan "Mühlheimer Feld" zu beraten und als Satzung zu beschließen.

Die Stadt Sulz hat die Bauleistungen auf dem "Mühlheimer Feld" in Fischingen bereits ausgeschrieben. Der Submissionstermin war bereits am 10. September. Die Arbeiten müssen dann bis zum 31. Juli 2021 abgeschlossen sein.