Notarin Stefanie Maier referiert über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Von Anastasia Steinke-Vollmer

Sulz. Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer entscheidet dann für mich? Dass diese Fragen die Menschen bewegen, erlebt Notarin Stefanie Maier vom Notariat Sulz in ihrer täglichen Praxis. Auf Einladung von Gislinde Sachsenmaier, der Vorsitzenden des Vereins "Haus & Grund", referierte sie vor gut 70 Zuhörern über Vorsorge- und Generalvollmacht sowie über die Patientenverfügung.

Maier eröffnete ihr Referat mit der Einladung, gemeinsam über Fragen nachzudenken, die durch Unfall, Krankheit oder Alter eintreten können: Wie werde ich ärztlich versorgt? Wer entscheidet darüber, wenn eine Operation notwendig wird? Wer kümmert sich um meine Bankgeschäfte, meine Wohnung? Natürlich denken die meisten Menschen, ihre Kinder oder nahe Angehörige würden dies selbstverständlich tun. Vor dem Gesetz sei es allerdings so, dass selbst Ehepartner oder Kinder für den Betroffenen im Ernstfall keine rechtsverbindlichen Willenserklärungen abgeben könnten. Es gebe dann nur zwei Wege: entweder man überlasse es dem Gericht, einen Betreuer zu bestellen, oder man treffe die Vorsorge selber. Die Notarin wies darauf hin, dass auch das Betreuungsgericht möglichst nahe Angehörige zum Betreuer bestelle.

Der andere Weg sei die General- und Vorsorgevollmacht. Diese sei an keine besonderen Formvorschriften gebunden, erklärte die Notarin. Aus Gründen der Klarheit und der Beweiskraft sei jedoch empfehlenswert, sie notariell verfassen und beurkunden zu lassen. Ganz wichtig sei auch das Vertrauen zum Bevollmächtigten, betonte Stefanie Maier. Sollte dieses einmal nicht mehr bestehen, könne die Vollmacht durch Widerruf aus der Welt geschafft werden.

Angesprochen wurden auch die Kosten sowie die Eintragung in Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Im zweiten Teil ihres Referats gab Maier einen Überblick über das Erstellen einer Patientenverfügung, mit der der Betreffende Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und so sein Selbstbestimmungsrecht wahren könne. Diese richte sich in erster Linie an den betreuenden Arzt und das Behandlungsteam, in zweiter Linie auch an die Angehörigen und Betreuer. In der Patientenverfügung könne ebenfalls individuell entschieden werden, was dem Betroffenen im Falle von Krankheit, Unfall und Tod wichtig ist.

Allerdings sei es auch wichtig, sich über die Konsequenzen seiner Entscheidung klar zu sein. Deshalb solle man sich eingehend mit dem Thema auseinandersetzen und die Patientenverfügung, die zwar nicht zwingend notariell beurkundet, aber eigenhändig unterschrieben sein sollte, mindestens jährlich bestätigen.