Bei einem Familienstreit im Juli eskaliert die Situation: Ein 41-Jähriger schlägt seine schwangere Frau ins Gesicht. Vor Gericht beteuert er zwar seine Unschuld, zieht den Einspruch gegen den Strafbefehl aber zurück. Foto: Fotolia/Tico

Trotz Unschuldsbeteuerungen zieht Angeklagter Einspruch gegen Strafbefehl zurück.

Sulz/Oberndorf - Erst kam es zum Streit, dann eskalierte die Situation. Weil ein 41-Jähriger aus dem Kreis Rottweil seine schwangere Frau so geschlagen haben soll, dass sie ein blaues Auge und einen Nasenbeinbruch davontrug, musste er sich nun vor dem Oberndorfer Amtsgericht verantworten.

Das Opfer, die Ehefrau des Täters, wollte vor Gericht keine Aussage machen. Sie habe die Anzeige, die sie zwei Tage nach der mutmaßlichen Tat erstattet hatte, zurückziehen wollen, meinte sie. Somit konnten ihre Angaben aus der damaligen polizeilichen Vernehmung nicht verwertet werden. Der Angeklagte hatte jedoch vor der Zeugenbefragung Angaben zum Tattag gemacht, auf die sich das Gericht stützen konnte.

In der Anklage hieß es, der 41-Jährige habe die Schwangere zweimal ins Gesicht geschlagen und ihr einen Tritt gegen den Oberschenkel verpasst. Die Frau soll ihrem Mann vorgeworfen haben, zu wenig zu arbeiten, schließlich hätten sie bereits ein Kind, und das zweite sei unterwegs. Anschließend soll sie ihm laut Anklage mit einer Abtreibung gedroht haben, woraufhin der Mann zuschlug und offenbar auch drohte, sie im Fall einer Abtreibung umzubringen.

"Ich habe sie nur geschubst, und sie ist gegen die Wand geknallt", stellte der Angeklagte vor Gericht klar. Er und seine Frau seien seit etwa einem Jahr verheiratet. Das genaue Datum konnte der Mann nicht nennen. Er habe es nicht so mit Zahlen, meinte er. Bei der Tat, die sich in einer Nacht im Juli ereignet haben soll, sei seine Frau in der zwölften Woche schwanger gewesen.

Streit gebe es nicht mehr als in anderen Familien auch, meinte der 41-Jährige. In dieser Situation im Juli sei es eskaliert. Die Frau sei wohl etwas zu schnell auf ihn zugegangen, deshalb habe er so reagiert. Worum es beim Streit gegangen sei, daran konnte sich der Angeklagte angeblich nicht mehr erinnern.

"Es riecht nach einer Verurteilung"

Auch habe es sich bei der Nasenverletzung seiner Frau lediglich um einen Riss, nicht um einen Bruch gehandelt, betonte der Angeklagte. Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer widersprach, verwies auf den Arztbericht und klärte über die Bedeutung des Wortes Fraktur auf.

Ob seine Frau das Kind abgetrieben habe, wisse er nicht, meinte der Angeklagte. "Der Arzt meinte, sie hat das Kind verloren." Ob das in Folge der angeklagten Tat geschah oder doch bewusst herbeigeführt worden sei, wisse er nicht.

Nach dem Vorfall sei er für einige Wochen weggezogen. Seit etwa zwei Monaten wohne er wieder mit seiner Ehefrau zusammen. Ob sie ihm verziehen habe? "Mehr oder weniger", murmelte der 41-Jährige. Seine Drohung betreffend meinte der Angeklagte: "Was Frauen nicht alles reden, wenn sie wütend sind".

Angesichts der zwei Gefängnisaufenthalte und der zwölf Vorstrafen des Angeklagten, von denen einige Körperverletzungsdelikte waren – einmal hatte der 41-Jährige seiner Ex-Freundin mit der Faust ins Gesicht geschlagen –, empfahl Heuer dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl, der eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro vorsieht, zurückzuziehen. "Der war ein Angebot. Bei einem Urteil kann es auch anders ausgehen, und es sieht momentan nicht nach einem Freispruch aus. Es riecht eher nach einer Verurteilung. Das ist ein Rat, weil Sie ohne Anwalt da sind", machte Heuer dem 41-Jährigen klar.

"Ich habe das aber nicht getan", echauffierte sich der Angeklagte daraufhin und ärgerte sich darüber, dass wegen "so einer Sache so rumgemacht wird". Angesichts der Aussicht auf eine mögliche Freiheitsstrafe beschloss er aber, den Strafbefehl nun doch zu akzeptieren und die Tat damit einzugestehen.