Rechtlich kein Problem: Der Bauwagen in Bergfelden steht im Grünen, aber noch im Innenbereich des Bebauungsplans. Foto: Beyer

Jugend-Treffs außerhalb des Bebauungsplans werden toleriert. Räumung unwahrscheinlich. 

Sulz/-Bergfelden - Bauwägen sind nach wie vor beliebte Treffpunkte für Jugendliche. Doch manche dieser Anhänger stehen an Stellen, wo dies eigentlich nicht erlaubt ist.

Denn da es sich auch bei den Bauwägen rein rechtlich um bauliche Anlagen handelt, dürfen diese nur dort aufgestellt werden, wo es auch einen Bebauungsplan gibt. Außerhalb des Bebauungsplans, im sogenannten Außenbereich, ist eine Aufstellung hingegen nicht möglich.

Zu Problemen hatte diese Gesetzeslage kürzlich in Bergfelden geführt. Der ursprünglich von den Jugendlichen angestrebte Standort auf dem Wartberg befand sich im Außenbereich und durfte daher nicht genutzt werden. Das Bauamt hatte eine Aufstellung abgelehnt.

Jedoch konnte ein alternativer Platz in den "Auchtwiesen" gefunden werden. "Das Gebiet gehört zum Bebauungsplan, allerdings befindet es sich am Ortsrand, da der Bebauungsplan noch nicht umgesetzt wurde", erläutert Ortsvorsteher Martin Sackmann. Damit sei das Problem zur Zufriedenheit aller gelöst worden. "Das Thema ist durch", so Sackmann.

Aufstellung im Ort pädagogisch sinnvoller

Gertrud Teller vom Jugendbüro Sulz kann bestätigen, dass die Stadt Sulz zumindest seit einigen Jahren bei Neuaufstellungen darauf achte, dass ein Standort innerhalb des Bebauungsplans gewählt wird. Dies hält sie auch für pädagogisch sinnvoller. Wenn man Jugendliche aus Sorge vor Lärm in den Wald abschiebe, "kommen dabei keine mündigen Bürger heraus", meint Teller.

Bei einem Standort innerhalb der Ortschaften hingegen könnten die Jugendlichen lernen, eine gute Nachbarschaft mit ihrer Umgebung zu entwickeln. Auch das Feiern von Festen sei möglich, wenn die Jugendlichen zuvor die Anwohner informierten. Schließlich sei dies auch bei anderen Festen möglich. Teller betont: "Die Jugend hat ein Recht, hier zu sein, sie hat ein Recht auf einen Treffpunkt."

Dennoch sei die Unterstützung des Jugendbüros nicht vom Standort des Treffs abhängig. "Wir begleiten die Jugendlichen auch im Außenbereich", versichert Teller.

Nur noch wenige Standorte betroffen

Aber stehen die Bauwägen dort nicht illegal? "Ja, das kann man so sagen", meint Teller. "Im Grunde werden die toleriert." Allerdings stünden diese Wägen dort schon seit langem, und "es gibt Möglichkeiten, damit umzugehen." Duldung sei dabei ein zu großes Wort: "Die stehen da einfach."

Beim Stadtbauamt Sulz möchte man sich hingegen zu der Thematik nicht äußern und verweist auf den Gesetzestext, wonach eine bauliche Anlage nur zulässig sei, wenn es einen Bebauungsplan gebe.

Laut Teller ist das Problem aber überschaubar. In der Gemeinde Sulz stünden kaum noch Bauwägen im Außenbereich. So gebe es eigentlich nur noch zwei in der Umgebung Fischingens. Ein weiterer in Sigmarswangen sei mittlerweile zurückgebaut worden. Der Standort sei dabei aber nicht der Grund gewesen. Vielmehr habe die bisherige Gruppe keine Nachfolger gefunden. "Die neue Gruppe wollte keinen Bauwagen, sondern einen Raum in einem festen Gebäude", erläutert Teller.

Keiner Nachfolger in Glatt

Auch in Glatt wurde vor acht Wochen ein Bauwagen rückgebaut, berichtet Ortsvorsteher Helmut Pfister. Allerdings habe dieser in der Nähe des Sportplatzes innerhalb des Bebauungsplans gestanden. Auch hier seien die bisherigen Nutzer erwachsen geworden und hätten keine Nachfolger gefunden.

Dass die verbleibenden Wägen im Außenbereich abgebaut werden müssen, erwartet Teller nicht. Bisher habe es diesbezüglich keine Probleme gegeben. Einer der Bauwägen in Fischingen stehe dort schon seit 15 bis 20 Jahren. "Solche etablierten Bauwägen abzubauen, wäre unfair", meint Teller.