Ein Rechtsanwalt aus Sulz sitzt auf der Anklagebank. Symbolbild. Foto: dpa

Rechtsanwalt steht wegen Erpressung, erhöhten Gebühren und Wucher vor dem Amtsgericht.

Sulz - Das kommt auch nicht alle Tage vor: In Oberndorf sitzt derzeit ein Rechtsanwalt aus Sulz auf der Anklagebank. Es geht um Erpressung, um erhöhte Gebühren und sogar um Wucher.

Zu Beginn der Verhandlung stellte der Angeklagte, der mit Rechtsanwalt erschien, fest, dass er Richter Werner Grolig für befangen halte und keinerlei Angaben machen werde. In den Jahren zwischen 2009 und 2011 habe der gebürtige Kölner in vier Fällen zu hohe Gebühren verlangt, falsche Tatsachen vorgetäuscht, "bewusst irreführend" beraten und seinen Mandanten gedroht, um sich zu bereichern, so der Staatsanwalt.

Neben dem Polizeihauptkommissar, der im Februar 2012 bei der Durchsuchung der Anwaltskanzlei beteiligt war, waren beim ersten Verhandlungs-Termin drei hochbetagte Geschädigte als Zeugen geladen.

Für ein Ehepaar aus Horb kam es in den vergangenen Jahren knüppeldick: Ihr Sohn, alkoholabhängig und arbeitslos, und ihre Ex-Schwiegertochter hatten sich bei ihnen Geld geliehen und wollten es nicht mehr zurückbezahlen. Es beauftragte den Sulzer Rechtsanwalt, um ihre Forderung vor Gericht einzuklagen. Mit ihm verloren sie den Prozess im Dezember 2011 und obendrein eine Menge Geld. "Gleich beim ersten Gespräch in Sulz mussten wir sofort 800 Euro bezahlen", erzählt die 72-Jährige. Weitere Honorar-Auskünfte habe es nicht gegeben. Einige Zeit später habe der Angeklagte bei ihnen angerufen und mitgeteilt, dass das Geld nicht reiche, da der Fall "außerordentlich schwierig" sei.

"Wir waren erschrocken und hatten Angst"

In der Kanzlei, kurz vor der Verhandlung gegen ihren Sohn, legte der Rechtsanwalt den Senioren eine "Sondervergütungsregelung" vor. Die Sonderzahlung über 1300 Euro begründete er unter anderem damit, dass er wegen des Ehepaars in der Adventszeit arbeiten müsse. "Familienstreitigkeiten vertrete ich normalerweise nicht in dieser Zeit", soll der Anwalt gesagt haben, erinnert sich die Zeugin. Als das Ehepaar zögerte, habe der Anwalt auf einmal ganz laut geschrien. "Wir waren erschrocken und hatten Angst." Angst wovor? "Dass er uns bei dem Gerichtstermin nicht vertritt, und dass es zum Streit kommt."

So unter Druck von seinem "Befehlston", zückte der alte Mann seine EC-Karte und bezahlte noch in der Kanzlei am Kassen-Terminal das geforderte Geld. "Mein Mann hat ganz gezittert." Nach der verlorenen Verhandlung, als die Kostenaufstellung der Gegenseite vorlag, kam das Ehepaar ein drittes Mal in das Büro nach Sulz. "Geben Sie mir 600 Euro", soll der Anwalt hier wieder mit lauter Stimme gesagt haben. "Ich dachte, ich werde überfallen", schilderte die Geschädigte die Situation. Als sie sich weigerte, weil auch keine weiteren Tätigkeiten seitens des Anwalts mehr gewünscht waren, forderte dieser 400 Euro. Auch hier sagte die Frau nein und schließlich wollte er noch rund 200 Euro – diese bezahlte das Ehepaar schließlich, wieder vor Ort per EC-Karte.

Für ein Beratungsgespräch, für das die Gebührenverordnung maximal 250 Euro vorsieht, hat der Angeklagte in einem anderen Fall 3500 Euro kassiert. Von einem heute 86-jährigen Mann aus Balingen, ebenfalls direkt vor Ort in der Sulzer Kanzlei per EC-Karte gezahlt. Dieser kam zu dem Anwalt, um einen Vaterschaftstest anzufechten. "Je mehr ich ihm erzählt habe, desto teurer wurde es", berichtete der Zeuge, dessen Geisteszustand in einem Gutachten als "krankhaft" bezeichnet wurde und der außerdem an einem "patholgischen Eifersuchtswahn" leide, führte Richter Grolig aus. In der Vergütungsvereinbarung versprach der Angeklagte dem alten Mann eine "mündliche Beratung" und stellte ihm in Aussicht, sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Dumm nur, dass die Anfechtungsfrist für diesen Vaterschaftstest schon abgelaufen war. Dies dürfte auch mit ein Grund dafür sein, dass der Balinger bei drei Anwälten, die er im Vorfeld aufgesucht hatte, keine Unterstützung bekam.

"Es lebe der Anstand, der Respekt, die Treue und die Redlichkeit" steht auf der Homepage des Sulzer Anwalts. Ob er wirklich halten kann, was er da verspricht, wird sich zeigen. Am Montag, 14. Januar, 9.30 Uhr, geht die Verhandlung mit weiteren Zeugen in die zweite Runde.