Milane kommen in Dornhan offenbar sehr häufig vor, wie diese Aufnahme zeigt. Foto: Glück Foto: Schwarzwälder-Bote

Verwaltungsgericht: "Weckruf" will die Windenergieanlagen in Dornhan und Sulz verhindern

Sulz/Dornhan. Robert Glück aus Bettenhausen ist ein ungewöhnliches Naturfoto gelungen. Über dem Bettenberg in Fürnsal hat er rund 60 Milane fotografiert. Das war im Mai dieses Jahres. In dem Gebiet möchte die Firma Enercon Windenergieanlagen bauen. Die Initiative "Weckruf Dornhaner Windkraftgegner" will das verhindern, aber nicht nur in Fürnsal, sondern auch auf dem "Kalten Feld" und auf dem Brachfeld. Die EnBW will dort drei Anlagen, zwei davon auf Sulzer Germarkung, errichten. Zusätzlich geplant ist eine Repowering-Anlage. Der Gemeinderat Dornhan hat im April sein Einvernehmen für dieses Projekt erteilt.

Bereits genehmigt hat das Landratsamt die Windenergieanlage eins auf Dornhaner Gemarkung. Die EnBW hätte sofort loslegen können, sagt "Weckruf"-Sprecher Peter Heimberger. Gegen den sofortigen Vollzug hat die Initiative deshalb einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Freiburg eingelegt, um den Baubeginn zu verhindern. Parallel dazu erhoben die Windkraftgegner Widerspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Windkraftanlage. In diesem Widerspruchsverfahren werde, so Heimberger, geklärt, ob die Behörde hinsichtlich der Umweltaspekte und Auswirkungen auf Menschen alles geprüft und eine richtige Entscheidung getroffen habe.

Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg sind die Windkraftgegner gescheitert. Heimberger wundert das nicht: Fast alle Anträge zu Windenergieanlagen würden von den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg abgelehnt. Das sei offenbar "im ganzen Land Gerichtspraxis, um Gegner durch immense Kosten abzuschrecken."

Der "Weckruf" geht trotzdem in die zweite Instanz. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird im Verwaltungsgerichtshof Mannheim behandelt. Heimberger ist zuversichtlich, dass dort der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg gekippt wird. Das könnte dann Einfluss auf das Widerspruchsverfahren nehmen, das vom Landratsamt und Regierungspräsidium Freiburg erstinstanzlich entschieden werde. Heimberger glaubt, dass damit noch abgewartet wird, bis der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zum sofortigen Vollzug vorliegt.

Heimberger kennt zwar alle Akten und die Gutachten der EnBW, der Stadt Sulz und des Landratsamts, beklagt aber dennoch mangelnde Transparenz. Wünschenswert wäre für ihn gewesen, wenn das Landratsamt die Untersuchungen ins Internet gestellt hätte. Bedauerlich ist für ihn auch, dass der "Weckruf" keine eigenen Gutachten einbringen dürfe. "Wir haben eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert", sagt Heimberger. In dem Fall müsste die Öffentlichkeit beteiligt werden. Das Landratsamt sah dazu aber keine Notwendigkeit.

Bezweifelt wird von den Windkraftgegnern im Übrigen die korrekte Angabe der Investitionskosten für die drei Windenergieanlagen der EnBW in Höhe von 4,68 Millionen Euro. Die zwei Enercon-Anlagen sollen dagegen 8,27 Millionen Euro kosten. Die Baukosten, so Heimberger, seien die Grundlage für die Berechnung der Verfahrensgebühren, die die Unternehmen zu zahlen hätten. "Hier werden also Steuergelder verschenkt", fügt er hinzu. Die realistischen Kosten für solche Anlagen lägen eher bei fünf bis sieben Millionen Euro, weiss er. Mit der vom Landratsamt geforderten Bankbürgschaft von 106 000 Euro für die EnBW-Anlage seien zudem die Rückbaukosten viel zu niedrig abgesichert. Gehe ein Betreiber pleite, bleibe der Grundstückseigentümer auf den fünf Mal so hohen tatsächlichen Abbruchkosten sitzen.

Mit dem Gerichtsverfahren in der zweiten Instanz entstehen auch dem "Weckruf" hohe Kosten. Die Initiative hat deshalb einen weiteren Spendenaufruf gestartet.