In Gruppen um die Häuser ziehen, bei Fremden klingeln und ihnen im Gespräch Süßigkeiten abknöpfen - und das bei steigenden Infektionszahlen. Wir haben bei Arzt Wolfgang von Meißner und dem Sozialministerium nachgefragt, wie sie ein "Süßes oder Saures" trotz anhaltender Pandemie einschätzen.
Oberndorf - Wie das Sozialministerium auf Nachfrage mitteilt, gebe es keine Vorgaben zur Halloween-Nacht im Zusammenhang mit Infektionsrisiken. "Nicht jeder Lebensbereich kann von uns reguliert werden", erklärt ein Sprecher.
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Maske tragen kann nicht schaden
Mittlerweile würden die Menschen auch die üblichen Abstands- und Hygieneregeln aus dem Alltag kennen. "Generell ist die Ansteckungsgefahr draußen auch geringer als in Innenräumen." Das Tragen einer Maske an der Haustüre könne aber sicherlich nicht schaden, ist man sich im Ministerium sicher.
Regeln vom Schulhof beachten
Wolfgang von Meißner von den Hausärzten am Spritzenhaus in Baiersbronn hat einen ganz konkreten Tipp: "Eltern und Kinder ab zwölf Jahren sollen sich alle impfen lassen." Bei Kindern unter zwölf Jahren gelte es wiederum, sich wie in der Schule oder auf dem Schulhof zu verhalten: Abstand halten und im Freien bleiben.
Damit steht der Grusel-Nacht im Jahr 2021 nichts entgegen. Letztes Jahr noch hatte der Landrat des Kreis Rottweil, Wolf-Rüdiger Michel, aufgrund der Corona-Lage von Halloween-Touren abgeraten.