Im „Maßregelvollzug“ im Zentrum für Psychiatrie werden suchtkranke Straftäter behandelt. Einen Einblick gab es beim Tag der offenen Tür. Auch ein Patient berichtete.
Hohe Gitter umgeben das kastige Gebäude. Etwas abweisend wirkt es, trotz des grünen Rasens drumherum. Am Rand des Geländes der Psychiatrie Calw liegt der „Maßregelvollzug“. Beim Tag der offenen Tür konnte dieser besichtigt werden. Das Interesse war enorm.
Der Maßregelvollzug ist eine Art Suchtstation. Menschen, die im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung straffällig geworden sind, können einen Teil ihrer Haftstrafe dort verbringen und ihre Sucht behandeln lassen.
Kleine Freiheiten werden nach und nach gewährt
Attraktiv für die Patienten ist: Mit Fortschritten gibt es auch zunehmende Freiheiten. Das kann bedeuten, dass das Handy zurückgegeben wird. Das kann bedeuten, dass Praktika außerhalb der Klinik absolviert werden können.
Auch ein Patient berichtet. Der 35-Jährige verbringt derzeit im Maßregelvollzug einen Teil seiner siebenjährigen Haftstrafe. Seit 18 Jahren habe er mit Drogen zu tun: Cannabis, LSD, Amphetamine. Schließlich dealte er selbst. Erst, um seine Sucht zu finanzieren, später auch, um „Geld zu machen, so ehrlich muss ich da sein“, erklärt er offen.
Er betrachtet den Maßregelvollzug als große Chance. „Es gibt nach und nach ja auch immer mehr Freiheiten, das ist natürlich ein Ansporn für uns Patienten.“ Erfolge würden sich schon abzeichnen. So habe er wieder Kontakt zu seiner Familie. „Ich habe mich vor meinen Eltern geschämt“, berichtet er von seiner Sucht. Sein Ziel sei nun „der Wiedereinstieg ins soziale Leben, in den Beruf.“
„In solchen Fällen gehen wir davon aus, dass wenn die Sucht behandelt wird, auch die Strafbarkeitsprognose zurückgeht“, erklärt der leitende Psychologe Erich Schmid. Regelmäßig werde überprüft: Bleibt der Patient? Kann er entlassen werden? Oder muss er zurück ins Gefängnis?
Jeden Tag gibt es Alkoholtests, drei bis vier Urinuntersuchungen in der Woche, um sicherzustellen, dass die Und wenn jemand doch rückfällig wird? Dann wird der Patient nicht direkt zurück in die JVA geschickt. „Rückfälle gehören zum Thema Sucht dazu“, erklärt Tim. „Es geht auch darum, wie damit umgegangen wird.“ Falsch sei es etwa, den Rückfall vertuschen zu wollen.
Selbst kochen und einkaufen
Im Gegensatz dem Gitter, das das Gebäude umgibt, ähnelt das Innere eher einer normalen Wohngruppe oder Krankenstation. Nach einer Schleuse tritt man in ein großzügigen Aufenthaltsbereich, mit Tischen und einer angegliederten Küche. Die Patienten kochen zumeist selbst. Einkaufen übernehmen „Einkaufshelfer“ – eine weitere kleine Freiheit für die Patienten. Diese bringen auch „Bestellungen“ aus dem Supermarkt mit. Im Monat gibt es 150 Euro Taschengeld und 23 Euro Kleidergeld.
Die meisten Patienten kommen aus dem Gefängnis in die Einrichtung. Nur wenige treten ihren Aufenthalt im Maßregelvollzug selbstständig an. „Manchmal kommen die auch nicht“, erklärt Schmid lapidar. Dann würde die Polizei auf den Plan gerufen. „Dann begleitet die die Leute freundlich. Und manchmal findet sie die Leute auch nicht.“ Manchmal würden Leute schließlich „auch durch die Mutter“ den Weg in die Klinik finden. Es habe schon Eltern gegeben, die ihre verurteilten, erwachsenen Söhne am Gebäude abgaben.
Angerechnet werden maximal zwei Drittel der Haftstrafe. Ein Drittel bleibt stets offen, könne aber etwa danach zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Patient entlassen wird. „Wir schmeißen niemanden raus“, betont Schmid. Wenn Patienten in die Freiheit gehen, sollen sie Unterkunft und möglichst Arbeit haben.