Reservierte und subventionierte Parkplätze sind für die Nutzer ein großer Vorteil. Bei der Stadt kommt dieses Privileg nun auf den Prüfstand. Foto: Leif Piechowski

Für Mitarbeiter der Stadt Stuttgart gibt es im Stadtgebiet rund 1000 reservierte Stellplätze. Doch nur ein Teil der Nutzer hat einen berechtigten Anspruch – die übrigen nutzen die Stellflächen zum Teil seit Jahrzehnten für kleines Geld. Für Bürgermeister Werner Wölfle ist diese Praxis „nicht mehr zeitgemäß“.

Stuttgart - Parkplätze sind in Stuttgart Mangelware und kostspielig. Da ist es angenehm, wenn man bei der Stadt Stuttgart arbeitet: Rund 1000 Beschäftige können ihr Auto während der Arbeitszeit auf einem für sie reservierten städtischen Stellplatz abstellen. Bedürftige Mitarbeiter erhalten den Platz umsonst. Nicht bedürftige Mitarbeiter sind jedoch offenbar in der Mehrheit. Nach Recherchen der Stuttgarter Nachrichten zahlen sie für das Parkplatzprivileg eine Gebühr, die zuletzt vor 20 Jahren festgeschrieben worden ist und deshalb weit unter den heutigen, regulären Mieten für Stellplätze liegt.

„Es trifft zu, dass die Stadt Pkw-Stellplätze Mitarbeitern zur Nutzung überlässt“, sagt Bürgermeister Werner Wölfle (Grüne) auf Anfrage. Die Größenordnung liege bei rund 1000 Stellplätzen – ohne die Stellplätze, die von Lehrern an Schulen genutzt werden. Wie viele Stellplätze von der Stadt gepachtet und wie viele städtisches Eigentum sind oder welche Beschäftigten die Plätze im Einzelnen nutzten, entziehe sich noch seiner Kenntnis, so Wölfle. Seine Mitarbeiter seien gerade dabei, eine bereits vor geraumer Zeit beim Liegenschaftsamt angeforderte Liste auszuwerten. „Für mich steht aber fest, dass die Praxis der Stellplatzvergabe nicht mehr in die heutige Zeit passt“, sagt Wölfle.

Auch die Frage, wie die Plätze vergeben werden, ist noch unklar. Eine zentrale Stelle gebe es nicht, so Wölfle. Offenbar sei das in der Vergangenheit auf Ebene der einzelnen Ämter gehandelt worden. Altgediente Mitarbeiter bei der Stadt berichten, dass so mancher Stellplatz seit Jahrzehnten von ein und demselben Kollegen genutzt wird. „Da haben sich manche Dinge offenbar tradiert“, sagt Wölfle.

Keinen Anspruch auf einen Stellplatz

Zu dem wenigen Handfesten, das vorliegt, zählt die städtische Stellplatzregelung von 1993. Sie legt unterschiedliche Entgelte für unterschiedliche Nutzungen fest. Demnach haben Mitarbeiter mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung sowie Mitarbeiter, die mit ihrem Privatauto pro Jahr mindestens 2000 Kilometer Dienstfahrten im Stadtgebiet erledigen, einen festen Anspruch auf einen kostenlosen Stellplatz der Stadt. Wie groß der Personenkreis ist, werde zurzeit „in mühevoller Kleinarbeit“ erfasst, so Wölfle.

Die übrigen rund 12.000 städtischen Beschäftigten können einen Stellplatz beantragen, haben aber keinen Anspruch darauf. Wer mehrfach im Monat zu ungünstigen Zeiten Dienst hat oder häufiger sperrige oder schwere Gegenstände für die Arbeit transportiert, zahlt laut Stellplatzregelung monatlich 17,90 Euro. Sind darüber hinaus Parkplätze verfügbar, kann sie ein Mitarbeiter für monatlich 56,24 Euro nutzen.

Im Vergleich mit regulären Stellplätzen in der Stadt ist das städtische Kontingent sehr günstig. Ein Platz in einer innerstädtischen Tiefgarage wird derzeit bei Maklern für 130 bis 190 Euro Monatsmiete angeboten. Würde man ein Auto während der Arbeitszeit in einem Parkhaus abstellen oder am Straßenrand gebührenpflichtig parken, kämen monatlich Kosten von 500 Euro zusammen. Auch im Preisvergleich mit dem ÖPNV kommen die Nutzer der städtischen Parkplätze gut weg: Für die 56,24 Euro, die ein solcher Stellplatz im Monat maximal kostet, gibt es beim VVS nicht einmal eine reguläre Monatskarte für zwei Zonen.

Anhebung der Gebühr unumgänglich

Bis spätestens Frühjahr 2013 will Wölfle die Bestandsaufnahme abgeschlossen haben. Dann könnte der Gemeinderat die Stellplatzregelung von 1993 überarbeiten. Die Anhebung der Gebühr sei dabei unumgänglich, meint Wölfle. „Es geht darum, diejenigen Mitarbeiter nicht schlechterzustellen, die zum Beispiel mit Bus und Bahn zur Arbeit kommen und die bald jedes Jahr mit höheren Fahrpreisen konfrontiert sind.“ Es sei auch nicht im Sinne der Stadt, dass man einerseits mit hohem Aufwand gegen die Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr ankämpfe und andererseits durch das Zurverfügungstellung von Stellplätzen dazu beitrage, dass Teile der Belegschaft im Privatauto zum Dienst fahren.

„Eine Anpassung der Gebühren wäre aus unserer Sicht in Ordnung“, sagt Uwe Theilen, Vorsitzender Gesamtpersonalrat. „Die Plätze an sich wollen wir allerdings im Sinne der Beschäftigen erhalten.“