Flexible Tempolimits am Neckartor sollen künftig für bessere Luft sorgen. Foto: Peter-Michael Petsch

Stuttgart kämpft mit dem Feinstaub: Tempo 40 auf Steigungsstrecken soll bei der Luftreinhaltung helfen. Bis zum 30. Oktober 2014 müssen die Maßnahmen umgesetzt sein - dazu hat sich das Regierungspräsidium verpflichtet.

Stuttgart kämpft mit dem Feinstaub: Tempo 40 auf Steigungsstrecken soll bei der Luftreinhaltung helfen. Bis zum 30. Oktober 2014 müssen die Maßnahmen umgesetzt sein - dazu hat sich das Regierungspräsidium verpflichtet.

Stuttgart - Das Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) hat sich am Montagabend vor Gericht dazu verpflichtet, bis zum 30. Oktober 2014 aus Umweltschutzgründen auf den Steigungsstrecken im Stuttgarter Stadtgebiet Tempo 40 einzuführen. Das teilte Rechtsanwalt Roland Kugler am Montagabend in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Die Stadt Stuttgart will Tempo 40 auf Steigungsstrecken nach bisherigen Plänen erst bis Ende 2017 einführen.

Kuglers Mandant, der das RP seit Jahren in Sachen Umweltschutz gerichtlich vor sich her treibt, hatte sich am Montag mit Vertretern der Stadt und Vertretern des RP beim Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) zu einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin getroffen, um weitere Möglichkeiten auszuloten, wie die Feinstaubbelastung am Neckartor gesenkt werden könnte. Die Schadstoffbelastung in der Luft liegt dort, wo auch der Kläger wohnt, immer noch weit über den gesetzlichen Grenzwert.

Das RP habe sich in der gerichtlichen Erörterung gegenüber seinem Mandanten verpflichtet, den Luftreinhalteplan von 2010 für das der Gebiet der Landeshauptstadt bis zum Ende Oktober 2014 „um geeignete feinstaubsenkende Maßnahmen fortzuschreiben“, heißt es in Kuglers Stellungnahme. Außerdem habe sich das RP verpflichtet, in diesem Plan „mindestens zwei Maßnahmen konkret festzulegen“, die geeignet seien, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub am Wohnort des Klägers am Neckartor zu reduzieren. Die Kosten des aktuellen Gerichtsverfahrens habe das RP zu tragen, fügt Kugler hinzu.

In dem vierstündigen Gerichtstermin habe man mögliche Maßnahmen besprochen, führt Kugler aus. Zum einen solle ein „System flexibler Geschwindigkeitsbeschränkungen“ den Verkehr im Bereich Neckartor verflüssigen helfen, um den besonders umweltschädlichen Stop-and-go-Verkehr zu vermeiden. Zum anderen soll auf den bergaufwärts führenden Steigungsstrecken im Stadtgebiet „nach und nach Tempo 40 eingeführt werden“, berichtet Kugler. „Diese Maßnahmen müssen bis zum 30. Oktober 2014 ungesetzt sein“, betont der Anwalt. Dazu habe sich das RP verpflichtet.

Tempo 40 an Steigungsstrecken wird seit Jahresbeginn an der Hohenheimer Straße – der B 27 vom Charlottenplatz aus in Richtung Tübingen – getestet. Mit Erfolg. Das Tempolimit von 40 Km/h in Verbindung mit veränderten Ampelschaltungen und einer starken Tempoüberwachung mobile Blitzer hat vor allem die Luftbelastung durch Stickoxid an der Straße deutlich reduziert.

Bis Ende 2017 will die Stadt Tempo 40 schrittweise auf zwölf Steigungsstrecken in der Stadt ausweiten. So steht es auch im Verkehrskonzept von OB Fritz Kuhn (Grüne). Die Umsetzung der Umweltschutzmaßnahme könnte sich jetzt stark beschleunigen.