Vom EnBW-Untersuchungsausschuss bis zum Lärm einer Wasserrutsche - die Fälle des Stuttgarter Verwaltungsgerichts sind abwechslungsreich. Vor allem Asylverfahren schlugen 2013 zu Buche.
Vom EnBW-Untersuchungsausschuss bis zum Lärm einer Wasserrutsche - die Fälle des Stuttgarter Verwaltungsgerichts sind abwechslungsreich. Vor allem Asylverfahren schlugen 2013 zu Buche.
Stuttgart - Die Zahl der Asylverfahren beim Stuttgarter Verwaltungsgericht ist deutlich angestiegen. Im vergangenen Jahr gingen 1751 Verfahren ein, 35,2 Prozent mehr als 2012 mit 1295. Ein klares Plus gab es vor allem beim Herkunftsland Afghanistan sowie bei den Ländern des ehemaligen Jugoslawien, wie Serbien, Mazedonien, Kosovo und Bosnien-Herzegowina.
Und der Trend verschärft sich: Allein im Februar 2014 waren es in Stuttgart 427 Fälle von landesweit 1009. Von den Spitzenzahlen aus den 1990er Jahren, vor der Verschärfung des Asylrechts, sei man jedoch noch weit entfernt, sagte Präsidentin Gudrun Schraft-Huber am Mittwoch. Damals seien es rund 10 000 Verfahren gewesen.
Zusammen mit den Verwaltungsstreitsachen gingen im vergangenen Jahr insgesamt 5105 Verfahren bei dem Gericht ein, 19,3 Prozent mehr als 2012. 42 Richter und 32 Mitarbeiter arbeiteten die Fälle ab. „Wir sind im Augenblick zufrieden mit der Ausstattung. Wie es sich entwickelt, wenn die Zahlen weiter ansteigen, wird man sehen“, betonte die Präsidentin.
Weniger Ansturm als erwartet gebe es wegen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, machte Schraft-Huber deutlich. Sechs Klageverfahren seien derzeit bei ihnen anhängig, die zwischen November 2013 und März 2014 eingingen. Drei Kläger fordern einen Betreuungsplatz, die anderen drei wollen Mehrkosten für eine private Kinderbetreuung geltend machen.
Auch die Klagen des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) auf ein Beweisantragsrecht und volle Akteneinsicht im EnBW-Untersuchungsausschuss beschäftigen das Gericht. In weiteren Fällen geht es etwa um die Klage eines dunkelhäutigen Deutschen gegen Kontrollen durch die Bundespolizei in der Bahn, Klagen von Taxifahrern auf Konzessionen für Stuttgart und Klagen von Gegendemonstranten wegen Platzverweisen gegen sie beim Auflauf von Rechtsextremen in Göppingen am 12. Oktober 2013.
Selbst mit dem Geräuschpegel einer Wasserrutsche wird sich das Gericht beschäftigen. Anwohner des Freibads in Stuttgart-Vaihingen klagen wegen „unzumutbaren Lärms“, der von dem 100 Meter langen und zehn Meter hohen Spielgerät ausgehe. Sie fordern, dass die Nutzung der Rutsche eingeschränkt wird. Das Verfahren soll im Sommer starten.