Der Stuttgarter Terrorprozess findet unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Foto: dpa

Ismail I. muss sich wegen der Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Organisation in Stuttgart vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft für den Angeklagten.

Stuttgart - Im Stuttgarter Terrorprozess hat die Anklage eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für den Hauptangeklagten Ismail I. gefordert. Der Hauptangeklagte habe den festen Willen gehabt, am bewaffneten Dschihad in Syrien teilzunehmen. „Es ging dem Angeklagten nie um humanitäre Hilfe“, sagte Malte Merz, Vertreter der Bundesanwaltschaft, am Mittwoch in Stuttgart. Nach Ansicht der Verteidigung von Ismail I. ist dagegen eine Haftstrafe von drei Jahren angemessen.

Der 24-jährige Hauptangeklagte muss sich vor dem Oberlandesgericht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verantworten. Zuvor hatte Ismail I. vor Gericht eingeräumt, Ende 2013 anderthalb Monate in einem Trainingslager und auf einer Militärbasis verbracht zu haben. Eigentlich habe er humanitäre Hilfe leisten wollen, sei aber unfreiwillig einer Kampfeinheit zugeteilt worden. Gekämpft habe er nicht - er sei zum Küchendienst „verdonnert worden".

"Dschihadistisches Gedankengut"

Merz betonte in seinem Plädoyer, die radikale Haltung des 24-Jährigen sei in den Chat-Nachrichten, die er verschickt hatte, belegt. Sie seien „dschihadistisches Gedankengut“. Aus den Nachrichten ginge hervor, dass er von Anfang an zusammen mit dem Salafisten-Prediger Sven Lau geplant habe, zum bewaffneten Dschihad nach Syrien zu reisen. Entgegen Äußerungungen von Ismail I. vor Gericht habe dieser auch an einem Häuserkampf teilgenommen, sagte Merz.

Einer der Verteidiger des Hauptangeklagten, Stefan Holoch, bestritt jeglichen Fundamentalismus bei dem 24-Jährigen. Alkohol, Partys, Drogen - „diese Lebensführung passt überhaupt nicht zu dem typischen Salafisten“. Er glaube zudem nicht, dass er ausschließlich zum Kämpfen nach Syrien ging. Durch seine Aussage habe er auch maßgeblich dazu beigetragen, dass zwei weitere deutsche Kämpfer in Syrien im Januar festgenommen werden konnten.

Für die beiden Mitangeklagten von Ismail I., sein Bruder Ezzeddine I. und Freund Mohammad Sobhan A., forderte die Anklage drei Jahre Haft beziehungsweise drei Jahre und sechs Monate. Sie sollen der Anklage zufolge Ismail I. nach seiner Rückkehr nach Deutschland bei der Beschaffung von Ausrüstung für seine Miliz unterstützt haben.

Laut Staatsanwaltschaft, die sich auf ein Gutachten eines Syrien-Experten stützt, gehörte Ismail. I der terroristischen Gruppe „Dschaisch al-Muhadschirin wal-Ansar“ (JMA) an. Ein Teil der Organisation ging im Islamischen Staat auf. Weitere Plädoyers der Verteidigung werden nächsten Freitag und nächste Woche Mittwoch erwartet.