Bosch meldet Verlust – doch operativ erwirtschaftet der Konzern Milliarden. Wie 868 Millionen Euro Steuern den Gewinn auslöschen, warum das kein Widerspruch ist und was dahintersteckt.
Es wirkt auf den ersten Blick wie ein Fanal: Der Stuttgarter Bosch-Konzern hat im vergangenen Jahr rote Zahlen geschrieben und ein Minus von 363 Millionen Euro ausgewiesen – der erste Verlust seit der Finanzkrise 2009. Doch ob Bosch tatsächlich defizitär gearbeitet hat, hängt diesmal stark von der Perspektive ab.
Tatsächlich war die operative Geschäftstätigkeit trotz schwieriger Rahmenbedingungen profitabel: Mit ihr erwirtschaftete Bosch im vergangenen Jahr rund 1,8 Milliarden Euro. In dieser Zahl sind bereits Rückstellungen von 2,7 Milliarden Euro für den geplanten Stellenabbau berücksichtigt. Ohne diese Sonderbelastungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, hätte der operative Gewinn rechnerisch bei etwa 4,5 Milliarden Euro gelegen.
Im Betriebsergebnis (EBIT) sind Umsatzerlöse sowie Kosten für Personal, Material und Produktion enthalten, nicht jedoch das Finanzergebnis. Dahinter steht die Überlegung, dass Posten wie Zinsaufwendungen für Anleihen wenig darüber aussagen, wie effizient Werke arbeiten oder wie wettbewerbsfähig Produkte sind.
Bezieht man die Finanztätigkeit mit ein, ergibt sich das Ergebnis vor Steuern. Dieses fällt bei Bosch deutlich niedriger aus als das Betriebsergebnis und liegt bei 505 Millionen Euro – immer noch ein klar positiver Wert. Nach Berücksichtigung der Steuern kippt das Ergebnis aber plötzlich ins Negative.
Bosch zahlt 868 Millionen Steuern auf 505 Millionen Gewinn
Wie kann es sein, dass Steuern den Gewinn nicht nur mindern, sondern vollständig aufzehren und sogar in einen Verlust verwandeln? Bosch zahlte auf ein Ergebnis von 505 Millionen Euro Steuern von rund 868 Millionen Euro. Rechnerisch entspricht das einer Steuerquote von 172 Prozent – ein Wert, der auf den ersten Blick absurd wirkt, zumal die Ertragsteuern auf Gewinne von Kapitalgesellschaften in Deutschland bei 30 Prozent liegen. Zur Körperschaftsteuer von 15 Prozent kommt der Solidaritätszuschlag und typischerweise noch die Gewerbesteuer für die Kommunen.
Die Erklärung für die extrem hohe Steuerlast auf den Gewinn liefern Bosch-Chef Stefan Hartung und Finanzchef Markus Forschner: Die Geschäftsentwicklung verlief international sehr unterschiedlich. In einigen Ländern erzielte Bosch hohe Gewinne und zahlte darauf entsprechend Steuern; in anderen Ländern fielen Verluste an, für die jedoch in der Regel keine unmittelbaren Steuererstattungen erfolgten.
Bei der Besteuerung geht es um die Ländergesellschaften
Entscheidend ist der Unterschied zwischen Konzernbilanz und steuerlicher Betrachtung: Im Konzernabschluss werden Gewinne und Verluste aus verschiedenen Ländern miteinander verrechnet. Die Besteuerung hingegen erfolgt weitgehend auf Ebene der einzelnen Länder. Gewinne werden besteuert, während Verluste häufig nicht im selben Zeitraum gegengerechnet werden können.
Diese Asymmetrie kann dazu führen, dass die Steuerlast im Verhältnis zum ausgewiesenen Gewinn extrem hoch ausfällt und diesen im Ergebnis sogar übersteigt.
Hoffnungsschimmer: Bosch könnte später Steuern sparen
Einen Hoffnungsschimmer gibt es dennoch: In vielen Ländern können Verluste in Form von Verlustvorträgen in die Zukunft übertragen werden. Künftige Gewinne lassen sich dann mit heutigen Verlusten verrechnen, wodurch die Steuerlast sinkt.
Allerdings ist das an eine Bedingung geknüpft: Die betroffenen Ländergesellschaften müssen zunächst wieder profitabel werden. Erst dann können die Verluste steuerlich wirksam genutzt werden – und sich nachträglich entlastend auswirken. Dass das in vollem Ausmaß gelingt, glaubt Bosch aber selber nicht. Denn erwartete Steueransprüche in der Zukunft durch die Nutzung von Verlustvorträgen müsste Bosch in der Bilanz ausweisen – „aktive latente Steuern“ lautet der Fachbegriff dafür. Tatsächlich aber hat Bosch diese Ansprüche laut Geschäftsbericht teilweise gar nicht erst angesetzt oder deren Bewertung verringert.
„In diesen Fällen“, heißt es im Geschäftsbericht auf Seite 85, „wird davon ausgegangen, dass in den Folgejahren kein zu versteuerndes Einkommen in einer Höhe vorliegen wird, das eine Realisierung der latenten Steueransprüche ermöglicht.“ Bosch erwartet somit nicht, dass sich ein signifikanter Teil der Verluste in Teilbereichen in den nächsten Jahren durch Gewinne wettmachen lässt.