Pit Oskar Müller in seiner Kneipe, der Uhu-Bar. Im Hintergrund laufen die Simpsons im Fernseher. Fußball, sagt Müller, habe er hier nie gezeigt. Foto:  

TV-Sender Sky schickt Spitzel durch Lokale, in denen Fußball läuft. Ohne Abo wird's teuer.

Stuttgart - Pit Oskar Müller schwört Stein und Bein: „Ich habe nie Fußball gezeigt. Das Ganze ist eine einzige Frechheit.“ Der Inhaber der Uhu-Bar an der Leonhardstraße in der Innenstadt versteht die Welt nicht mehr. Sky Deutschland hat ihn verklagt – und vor dem Landgericht Stuttgart gewonnen. „Die haben mir vor Gericht einfach nicht geglaubt“, sagt Müller. Jetzt muss er bezahlen – ohne in seiner Uhu-Bar je Fußball gezeigt zu haben, wie er sagt.

Am Abend des 12. März vorigen Jahres will ein Sky-Kontrolleur in der Uhu-Bar gewesen sein und dort das Sky-Logo auf dem Bildschirm gesehen haben. Angeblich sei das Bundesligaspiel Bremen gegen Mönchengladbach gezeigt worden. Der Spitzel meldete Sky Deutschland seinen Fahndungserfolg. Uhu-Bar-Chef Müller flatterte daraufhin eine Abmahnung ins Haus – inklusive einer Zahlungsaufforderung von knapp 3000 Euro. „So ein Unsinn. Wen interessiert in Stuttgart der Kick Bremen gegen Mönchengladbach?“, wettert Müller. Und dann auch noch in seiner Uhu-Bar? „Wir schauen nie Fußball. Ich habe überhaupt keine Sky-Karte“, versichert er. Außerdem mache er seine Bar erst um 20 Uhr auf. Der Kontrolleur will dagegen um 19.35 Uhr in der Uhu-Bar gewesen sein.

Pit Müller ließ es darauf ankommen – in der festen Überzeugung, man könne ihm nichts. Man konnte. Sky zitierte den Gastronomen wegen Urheberrechtsverletzung vor die 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart. Streitwert: 33 692,90 Euro.

Gästezahl mehrfach korrigiert

Müllers Anwalt Martin Vollmer aus Reutlingen trug vor, sein Mandant habe weder die technischen Möglichkeiten, Sky-Fußball zu zeigen, noch habe er am 12. März 2011 besagtes Bundesligaspiel gezeigt. Zu der Zeit zwischen 19.31 Uhr und 19.35 Uhr, in der der Kontrolleur das Sky-Logo auf dem Bildschirm erblickt haben will, sei die Uhu-Bar noch geschlossen. „Außerdem wird der Einlass der Gäste in die Bar nur persönlich durch Pit Müller gewährt. Dafür muss an der Eingangstür geklopft werden“, so Anwalt Vollmer. Auch passe Fußball weder zum Konzept der Bar noch zu den Gästen. Vollmer wies zudem auf Unregelmäßigkeiten in der Aussage des Sky-Kontrolleurs hin, der mehrmals Uhrzeiten und Gästezahl habe korrigieren müssen.

Die Sky-Anwälte hatten dagegen angemerkt, man könne sich leicht eine Sky-Karte oder einen Decoder von einem Sky-Abonnenten ausleihen, um dann Sky-Programme zu empfangen.

Am Ende entschieden die Richter, es sei kein Grund ersichtlich, weshalb der Kontrolleur seinen Besuch in der Bar und die dortige Ausstrahlung von Sky-Fußball wahrheitswidrig erfunden haben sollte.

Im Internet klingelt es gewaltig

Das haben bundesweit Richter in mehreren Fällen anders gesehen. So hat das Landgericht Düsseldorf im Juni 2011 in einem ähnlich gelagerten Fall gegen Sky Deutschland entschieden. Die Richter glaubten dem Kontrolleur nicht. Es bestünden „erhebliche Bedenken gegen die Glaubhaftigkeit“ der Aussage des Zeugen. Bei dem Spitzel handelte es sich übrigens um denselben Mann, der in der Uhu-Bar das Sky-Logo gesehen haben will und vor dem Landgericht Stuttgart ausgesagt hat.

Im Internet klingelt es gewaltig in Sachen Sky-Spitzel. „Wir sind selbstständig und betreiben eine Kneipe, haben letzten Monat Post bekommen vom Amtsgericht Bochum. Wir haben kein Fußball ausgestrahlt , aber eine angebliche Kontrolleurin soll was anderes gesehen haben“, schreibt A. Z. in einem Blog mit dem Titel: Abgemahnt von Sky?

Eine Tanja schreibt im selben Blog. „Liebe Gastronomen! Lasst Euch bitte nicht abzocken, wg. Sky Deutschland. Ich habe meinen Prozess gewonnen.“ Sie fährt fort: „Das sind keine Einzelfälle. Bei mir haben sich schon 35 Gastronomen aus ganz Deutschland wegen Sky gemeldet.“

Mehrere vertrauenswürdige Stammgäste bestätigen: Kein Fußball in der Uhu-Bar

Es kursiert auch das Gerücht, die Sky-Spitzel würden 280 Euro Prämie pro ertapptem schwarzen Schaf bekommen – was Sky Deutschland allerdings dementiert.

Pit Müller bringt all das nichts mehr. Der Uhu-Bar-Chef muss 2373, 90 Euro zuzüglich Zinsen an Sky Deutschland berappen. So hat es die 17. Zivilkammer entschieden. „Ich bin 100 Prozent davon überzeugt, dass dieses Urteil falsch ist“, sagt sein Anwalt Martin Vollmer. Er kenne mehrere vertrauenswürdige Stammgäste der Uhu-Bar, die ihm bestätigt hätten, in Pit Müllers Bar sei noch nie Fußball gezeigt worden.

Trotzdem hat Pit Müller zähneknirschend bezahlt. In Berufung gegen das Urteil will und kann er aus finanziellen Gründen nicht gehen. „Ich verstehe bis heute nicht, was die mit mir gemacht haben“, sagt er.