Die Atmosphäre in den Gerichten ist angespannt. Die Sicherheitsgruppe hilft. Foto: dpa

Am Landgericht Stuttgart kommt es immer häufiger zu gefährlichen Situationen. Eine spezielle Sicherheitsgruppe (SGS) soll für Ordnung sorgen. Die SGS ist immer öfters im Einsatz.

Plötzlich steht er da. Er tut nichts, er starrt nur. Und zwar im Garten einer Stuttgarter Richterin. Der Mann ist der Bruder eines von der Kammer der Richterin am Landgericht Verurteilten. „Solche Vorfälle sind sehr belastend“, sagt Cornelia Horz, die Präsidentin des Landgerichts Stuttgart. Die Bedrohungslage unter anderem am Landgericht Stuttgart ist schlimmer geworden. Im Garten einer Richterin ist die Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften (SGS) machtlos. Doch in Gerichten und Behörden sorgt die Gruppe seit gut drei Jahren für Ordnung – was zunehmend notwendig ist.

„Allein in diesem Jahr waren wir schon bei 246 Verfahren im Einsatz“, sagt Thorsten Klay, der stellvertretende Sicherheitskoordinator. „Es kommt leider ständig vor, dass wir bedroht und beleidigt werden“, sagt er. Vor allem bei den inzwischen regelmäßigen Prozessen gegen Gewalttäter aus dem Milieu von Straßenbanden ist die SGS gefragt.

Straßengangs gehen aufeinander los

Im Februar hatten sich beispielsweise 84 Personen zweier rivalisierenden Banden vor und im Gerichtssaal in Stuttgart versammelt. Es kam zu Provokationen. „Bei der Einlasskontrolle stellten wir bei einer Person ein Messer sicher“, so Klay. An einem anderen Prozesstag waren neben der SGS über 100 Polizeibeamte notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Sie mussten ein Gerangel im Gerichtssaal beenden. Bei den Kontrollen fanden die Beamten eine Schreckschusswaffe, einen Baseballschläger und anderes Schlagwerkzeug in Autos der Bandenmitglieder. Im Gebäude stellten sie Messer und Schlagstöcke sicher.

Die SGS wurde gegründet, nachdem ein Staatsanwalt im Januar 2012 im Amtsgericht Dachau von dem Angeklagten erschossen worden war. Die Sicherheitsgruppe besteht aus acht mobilen Einheiten – vier für Baden, vier für Württemberg. Die Stuttgarter Gruppe ist mit 15 Mitgliedern die größte und ist für 24 Behörden zuständig. Sie wird unter anderem von Gerichten in Heilbronn und Ulm angefordert.

Angeklagter verletzt sich selbst

Es kommt auch vor, dass Angeklagte angegriffen werden. So drang der Bruder eines Opfers im Juli 2016 in den abgetrennten Bereich des Gerichtssaals in Stuttgart ein und fing an, auf den Angeklagten einzuschlagen. Der Angreifer konnte niedergerungen und eingesperrt werden.

Der Angeklagte selbst, der später wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, kündigte an, den Vorsitzenden Richter zu erschießen.

In einem anderen Verfahren sollen im Saal heimlich Fotos vom Angeklagten gemacht worden sein. Der Angeklagte ist sich sicher, dass man ihm ein Todeskommando schicken will. Die SGS muss allerdings Angeklagte auch vor sich selbst schützen. Während des Urteils – sieben Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags – schlug der Angeklagte seinen Kopf mit großer Wucht gegen Wand und Boden. Er musste fixiert werden.