Stuttgart - Was geht vor in einem jungen Menschen, der sich einen PS-starken Sportwagen mietet und durch die Straßen Stuttgarts rast? Der seinen Motor immer wieder aufheulen und die Tachonadel ausschlagen lässt, dann nicht mehr kontrollieren kann und einen fatalen Crash verursacht? Ist er sich bewusst, dass er eine tödliche Gefahr darstellt? Ein halbes Jahr nach einem Unfall mit zwei Toten sitzt ein 20 Jahre alter Mann auf der Anklagebank - wegen Mordes.

Im "Geschwindigkeitsrausch" sei der junge Mann mit seinem Jaguar F-Type Coupe durch Stuttgart und über die Autobahn gefahren, stundenlang, schildert die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses vor der Jugendkammer am Mittwoch. Seinen Leih-Boliden habe er an seine Grenzen bringen und seinen Freunden imponieren wollen. Das Schicksal anderer? "Das war ihm völlig gleichgültig", sagt sie. Nur vom Zufall sei abhängig gewesen, ob es zum Zusammenstoß kommen würde.

Es ist die erste Anklage dieser Art nach einem Raser-Unfall in Baden-Württemberg. Einen Präzedenzfall gibt es aber. Denn Anfang März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen rücksichtslosen Raser bestätigt. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Eine rote Linie für eine Mordverurteilung in Raserfällen legten die Karlsruher Richter jedoch nicht fest: "Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls", urteilten die Bundesrichter.

Opfer hatten keine Chance

Ist das abwegig?

"Mord" wirft die Staatsanwaltschaft dem 20-Jährigen vor. "Keineswegs", sagt dagegen Markus Bessler, der Verteidiger des jungen Unfallfahrers. Der Zusammenstoß sei zwar unfassbar tragisch gewesen. Aber sein Mandant trage schwer an seiner Verantwortung, er sei zudem nicht vorbelastet gewesen. "Den Vorwurf eines Mordes weisen wir daher entschieden zurück."

Auf einem Tisch im Gerichtssaal haben Eltern eines Opfers zu Prozessbeginn einen Bilderrahmen aufgestellt. Mit den Fotos ihrer gestorbenen Tochter wollen sie an ihr Kind erinnern. Die Mütter der beiden Todesopfer weinen beim Verlesen der detaillierten Anklage, sie schütteln den Kopf bei den Aussagen des Beifahrers aus der Unfallnacht. "Das war eine Sache von 30 Sekunden", erinnert sich der 19-Jährige an die Momente des Zusammenstoßes. "Das ging ruckzuck."

Seite 2: Eine heikle Anklage

Was ist damals passiert?

In einer Nacht im vergangenen März rast der nun angeklagte 20-Jährige am Steuer eines gemieteten Jaguar-Sportwagens in einer Tempo-50-Zone mit mehr als 160 Stundenkilometern auf eine Kreuzung zu. Er verliert bei einem Ausweichmanöver die Kontrolle über sein Auto und prallt gegen einen stehenden Kleinwagen. Zwei Menschen sterben: ein 25-jähriger Mann aus Kaarst (Nordrhein-Westfalen) und seine 22-jährige Freundin. Beide waren erst kurz zuvor nach Stuttgart gezogen.

Worauf stützt sich die Anklage?

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen fahrlässiger Tötung gegen den 20-Jährigen ermittelt, der selbst unverletzt geblieben war. Entscheidend für das Hochstufen auf eine Mordanklage war ein Gutachten zur Geschwindigkeit. Die Auswertung des Bordcomputers ergab, dass der Fahrer das Gaspedal kurz vor dem Unfall bis zum Anschlag durchgedrückt hatte. Trotz unklarer Verkehrslage sei der junge Mann mit Vollgas auf eine Kreuzung zugefahren. Nur vom Zufall sei abhängig gewesen, ob es zum Zusammenstoß kommen würde, sagte die Staatsanwältin am Mittwoch. Der Jaguar-Fahrer habe den Tod anderer zumindest billigend in Kauf genommen.

Ist das abwegig?

Nicht unbedingt; zunehmend wertet die deutsche Justiz Autorennen oder Raserei als Straftaten mit gravierenden Folgen auch für die Verursacher. Anfang März, nur wenige Tage vor dem fatalen Stuttgarter Crash, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen rücksichtslosen Raser. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt.

Also ist es wahrscheinlich, dass sich die Staatsanwaltschaft durchsetzt?

Keineswegs, denn das Mordmotiv muss in jedem Einzelfall nachgewiesen werden. Selbst ein Autorennen mit Todesfolge ist also nicht immer gleich als Mord anzusehen. So wurde das deutschlandweit erste Mordurteil im Februar 2017 vom BGH kassiert. Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt nicht ausreichend belegt. Im neu aufgerollten Prozess wurden die Männer im März dann erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Was war das für ein Auto im Stuttgarter Fall?

Den Jaguar F4 hatte der Unfallverursacher laut Anklage für einen Tag bei einem kleinen Verleih in Nürtingen (Kreis Esslingen) gemietet, der sich auf Luxuslimousinen spezialisiert hat. Im Internet wurde der Wagen bis zum Unfall mit dem Ausstattungsmerkmal "extrem laute Auspuffklappenanlage" beworben. Der Sportwagen hat 550 PS und beschleunigt laut Herstellerangaben in 5,7 Sekunden von 0 auf 100.

Wie kommt ein 20-Jähriger überhaupt an einen solchen Wagen?

Für den Wagen war nach Medienangaben lediglich ein Mindestalter von 19 Jahren vorausgesetzt. Verboten ist das nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer nicht: «Ein Autovermieter darf selbst entscheiden, wem er seine Fahrzeuge gibt. Wir geben da keine Altersgrenze vor für Haftpflichtversicherungen», sagte eine Sprecherin des GDV (Berlin).

Worum ging es vor allem am ersten Prozesstag?

Zentral war die die Frage, ob der 19-jährige Beifahrer während der rasanten Spritztour Videoclips für seinen Instagram-Account gedreht hat. Denn schließlich war das nach seiner eigenen Aussage der einzige Grund, in den Sportwagen zu steigen. "Ich wollte da mitfahren, das kommt krass an auf Instagram", sagte er vor Gericht aus. Weniger als eine Minute soll er im Auto gesessen haben bis zum Aufprall. «Ruckzuck» sei alles gegangen. Nur weiß der junge Mann nach eigener Aussage nicht mehr, ob er Clips gedreht hat, die für Anklage oder Verteidigung wichtig sein könnten. Ob er kurze Videos nach dem Unfall gelöscht hat? Auch hier Schweigen.