Sind als Widersacher bekannt: Thomas Strobl (links) und Wolfgang Reinhart. Foto: Murat/dpa

Trotz Forderungen von Präsidium und Landesvorstand dürfen Landeschef und Generalsekretär nicht in Fraktionsspitze.

Der geschäftsführende Vorstand der CDU-Abgeordneten im Landtag bleibt die treue Bastion des Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Reinhart: Seine Widersacher – CDU-Landeschef Thomas Strobl und Generalsekretär Manuel Hagel – bleiben offenbar weiter außen vor.

Forderung von Anfang Februar

Gefordert wurde die Erweiterung der Fraktionsspitze bereits Anfang Februar während einer Sitzung von Präsidium und Landesvorstand zum parteiinternen Konflikt um das Wahlrecht. Die Forderung wird von Beobachtern als Seitenhieb auf Reinhart interpretiert: Mit Strobl und Hagel in seinem geschäftsführenden Vorstand, wäre seine Machtbasis in diesem Gremium brüchig geworden.

Wollten der Landeschef und sein Generalsekretär dauerhaft an den Sitzungen der bislang aus sieben Abgeordneten bestehenden Fraktionsspitze teilnehmen, müsste die Fraktion ihre mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit Satzung anpassen. Nach dem Aufkommen der Forderung aus Präsidium und Landesvorstand, war zudem eine Kooptierung (Teilnahme ohne Stimmrecht) im Gespräch.

Abgeordnete sind Strobl bereits entgegengekommen

Beide Optionen scheinen inzwischen vom Tisch zu sein. Auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten verweist Thomas Oeben, Sprecher der CDU-Fraktion, auf die Satzung. Diese lege fest: "Der geschäftsführende Fraktionsvorstand  besteht  aus dem Fraktionsvorsitzenden, den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und dem Fraktionsgeschäftsführer." Heißt in andere Worte übersetzt: Weil Strobl und Hagel keines dieser Ämter bekleiden, dürfen sie auch nicht in den geschäftsführenden Vorstand aufrücken.

Allerdings betont er, dass Strobl "regelmäßig" an den Sitzungen des "wichtigsten Entscheidungsgremiums der Fraktion" teilnehme. Zudem seien die Abgeordneten dem Innenminister bereits entgegengekommen. Oeben: "Wir haben unsere Fraktionssatzung erstmals in der Geschichte der Fraktion zu Beginn der 16. Wahlperiode ganz bewusst geändert und das Teilnahmerecht an den Sitzungen des Fraktionsvorstands für den stellvertretenden Ministerpräsidenten erweitert."

Hagel braucht eine "'besondere Einladung'"

Die Teilnahme Hagels an diesen Vorstandssitzungen sehe die Satzung jedoch nicht vor und "entspricht auch nicht der langjährigen Tradition". Es bedürfe dafür vielmehr der "'besonderen Einladung'", erklärt Oeben. Diese gehe direkt von Reinhart aus. Im Einzelfall spreche er "anlassbezogen und zu bestimmten Themen eine solche Einladung aus". Damit will der Pressesprecher offenbar mitteilen: Innerhalb der Fraktion hat Reinhart weiterhin das Heft des Handelns in der Hand.

Der Verweis auf satzungsrechtliche Fragen gilt in der CDU als probates Mittel, wenn es darum geht, parteiinterne Konflikte auszufechten. Mit Änderungen oder der Beibehaltung der Statuten entstehen gleichzeitig Argumente gegen politische Gegner.

Rückblick: Beschluss gegen Änderung des Wahlrechts

Reinhart geriet zuletzt massiv unter Beschuss, weil er und der Großteil seiner Fraktion das bestehende Wahlrecht beibehalten möchte. Informierte Kreise berichten, dass er und die Fraktionsspitze einen entsprechenden Beschluss in der Fraktion durchgeboxt hat. Kritiker monieren, nicht alle Abgeordneten seien bei der Abstimmung vor Ort gewesen und ohnehin sei die Anpassung des Wahlrechts im Koalitionsvertrag mit den Grünen beschlossene Sache.

Damit hat die Fraktionsspitze eine Welle von empörten Reaktionen losgetreten: Insbesondere die Frauen Union (FU) und die Junge Union haben sich gegen Reinharts harte Haltung bei diesem Thema ausgesprochen. Diese hat sich seither jedoch nicht verändert: Reinhart-treue Abgeordnete sind in den vergangenen Wochen offensiv auf die Kreisverbände der FU, um die Mitglieder von der Beibehaltung des Wahlrechts mit eigens angefertigten Vorträgen zu überzeugen.

Darauf folgte eine Einladung von Reinhart an die FU-Kreisvorstände im Land. Richtig überzeugen konnte Reinhart damit offenbar jedoch nicht.