Der Betreiber der ehemaligen Neonazi-Plattform Altermedia soll für mehrere Jahre ins Gefängnis. Foto: dpa

Kopf des Neonazi-Portals soll laut Generalbundesanwalt ins Gefängnis. Bewährungsstrafen für Mitangeklagte?

Stuttgart/St. Georgen - Der mutmaßliche Kopf des inzwischen verbotenen Neonazi-Internetportals »Altermedia« soll nach dem Willen des Generalbundesanwalts dreieinhalb Jahre in Haft.

Es sei erwiesen, dass sich der 28 Jahre alte Informatiker aus dem Schwarzwald unter anderem der Gründung einer kriminellen Vereinigung, Rädelsführerschaft und der Volksverhetzung schuldig gemacht habe, sagten zwei Bundesanwälte am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim. Bei drei im Verfahren mitangeklagten älteren Frauen forderten sie Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren.   

Laut Bundesanwaltschaft war »Altermedia« bis zum Verbot 2016 das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum. Dort sei massenhaft rechtsextremistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet worden. Neben verbotenen Grußformeln und Parolen seien volksverhetzende Äußerungen veröffentlicht worden - von Gewaltaufrufen gegen in Deutschland lebende Ausländer bis hin zur Leugnung des Holocausts. Der Prozess wird am 1. Februar mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt.