Stuttgart/Oberndorf - Am Ende schließt sich der Kreis. Im Mai vergangenen Jahres sind einige Demonstranten zum Prozessauftakt gegen fünf ehemalige Mitarbeiter der Waffenschmiede Heckler & Koch (HK) aus Oberndorf (Kreis Rottweil) vor dem Landgericht Stuttgart zusammengekommen. An gleicher Stelle treffen sie sich am Donnerstagmorgen wieder, um Gerechtigkeit zu fordern – diesmal zur Urteilsverkündung. Gerechtigkeit haben sie erhalten, aus ihrer Sicht aber nicht genug.

Erstmals in der Firmengeschichte von HK sind Mitarbeiter des Unternehmens wegen illegalen Waffenhandels schuldig gesprochen worden. Zwei ehemalige Beschäftigte, der Vertriebsleiter Ingo S. und die Sachbearbeiterin Marianne B., erhalten Bewährungsstrafen in Höhe von 22 und 17 Monaten. Es geht um bandenmäßigen widerrechtlichen Waffenhandel mit Mexiko. Zudem muss S. 80.000 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen; B. wird zu 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verdonnert. Zwei weitere Ex-Mitarbeiter sowie der ehemalige HK-Geschäftsführer und frühere Präsident des Landgerichts Rottweil Peter B. kommen straffrei aus dem Prozess – zum Ärger vieler Anwesenden.

"Ein klarer Fall von Zweiklassenjustiz: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen", sagt Jürgen Grässlin, der mit seiner Strafanzeige damals den Prozess gegen HK und die Mitarbeiter ins Rollen gebracht hatte.

Konkret geht es um die Bundesstaaten Chihuahua, Jalisco, Chiapas und Guerrero

So wurden die Vertriebsstrategie grundlegend verändert und neue ethische Standards etabliert. Unsere Produkte werden seither nur noch an Staaten geliefert, die klare und nachvollziehbare Anforderungen erfüllen. Dies beinhaltet Staaten, die der EU oder der NATO angehören oder mit der NATO Assoziierungsabkommen geschlossen haben sowie andere europäische und außereuropäische Staaten, die entsprechend strenge Kriterien erfüllen und bei denen Lieferungen ausdrücklich im sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Nicht so glimpflich kommt der schwäbische Waffenhersteller selbst davon. Von ihr sollen Verkaufserlöse in Höhe von 3,7 Millionen Euro eingezogen werden. HK äußert sich dazu wie folgt in einer Mitteilung: "Wir werden das heutige Urteil sorgfältig prüfen. Wir können allerdings nicht nachvollziehen, dass das Gericht nicht nur den erwirtschafteten Gewinn des Mexiko-Geschäfts, sondern den gesamten Kaufpreis eingezogen sehen will, obwohl sich kein Mitglied der Geschäftsleitung strafbar gemacht hat. Dies hätte Berücksichtigung finden müssen." Dazu habe man in Oberndorf jederzeit mit der Staatsanwaltschaft kooperiert und sogar eine Sonderuntersuchung eingeleitet, heißt es weiter. Folgerichtig hat Anwalt Alfred Dierlamm vor einer Woche dafür plädiert, lediglich eine Summe von 200.000 Euro einzuziehen.

Dass die deutsche Justiz auch an ihre Grenzen geraten kann, haben zwei weitere ehemalige HK-Beschäftigte deutlich gemacht, die in den Augen der Anklage und des Gerichts die eigentlichen Haupttäter in dem vorliegenden Fall sind. Das Problem: Axel H. ist bereits verstorben und Markus B. hält sich "aus irgendwelchen Gründen" in Mexiko auf und kann nicht nach Deutschland kommen, berichtet Richter Maurer.

Das Verfahren gleicht im Rückblick einem wahren Mammutprozess. Über einen Zeitraum von rund neun Monaten und 29 Verhandlungstagen hat sich das Stuttgarter Landgericht mit Waffenlieferungen in Unruhegebiete Mexikos auseinandergesetzt.

In den Jahren zwischen 2006 und 2009 hat HK gut 4500 Sturmgewehre vom Typ G36 sowie Maschinenpistolen (MP5) und Zubehör in mexikanische Bundesstaaten verfrachtet, wo sie nie hätten landen dürfen. Konkret handelt es sich um die Bundesstaaten Chihuahua, Jalisco, Chiapas und Guerrero. Letztgenannter erlangte im Jahr 2014 traurige Bekanntheit: Dort verschleppten mexikanische Polizisten Dutzende Studenten. Unterlagen, die unter anderem dem SWR vorliegen bestätigen, dass bei der Polizeiaktion auch G36-Sturmgewehre benutzt wurden. Gewehre, die dort nicht hätten sein dürfen. Aber wie gelangten sie vor Ort?

Die gelogene Aufklärung: Es handele sich um einen "Übertragungsfehler"

Dreh- und Angelpunkt, um eine Exportgenehmigung für Waren dieser Art zu bekommen, sind sogenannte Endverbleibserklärungen (EVE). Der Käufer (in diesem Fall die Mexikaner) bestätigt damit, dass die Waffen nicht an Drittländer weiterverkauft werden oder hier in Bundesstaaten kommen, in denen Menschenrechtsverletzungen vermutet werden. Bei diesen Erklärungen ist getrickst worden. Ein Beispiel: In die Krisenprovinz Chiapas sollten Sturmgewehre und Magazine aus Oberndorf geliefert werden. Das sorgte beim Bundeswirtschaftsministerium für Irritationen, man verlangte Aufklärung von HK. Die Aufklärung – eine Lüge: Es handele sich um einen "Übertragungsfehler". Der verstorbene Vertriebsleiter und Markus B. wiesen die mexikanischen Behörden an, die Endverbleibserklärung zu ändern. Plötzlich tauchte Chiapas nicht mehr auf, die Genehmigung wurde von Berlin erteilt.

Hätten die zuständigen Behörden wie das Wirtschaftsministerium dann auch auf die Anklagebank gehört? Ganz klar, sagen die Rüstungsgegner. "Das Prinzip der EVEs und das Vertrauen darauf hat sich erledigt", sagt etwa Linken-Politiker Jan van Aken nach der Urteilsverkündung. Das Ministerium habe es zu verantworten, dass die Einschränkung auf einzelne Bundesstaaten nicht explizit in den Genehmigungen formuliert wurde, meint van Aken weiter. Der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer sagt: "Wenn dieses Urteil hält, ist die bisherige Exportkontrolle für Kriegswaffen und Rüstungsgüter am Ende. Es muss ein völlig neues wirksames Rüstungsexportkontrollgesetz entwickelt und eingeführt werden."

Seite 2: Stellungnahme von Heckler & Koch zum Urteil

Nach dem Prozess hat Heckler & Koch eine Stellungnahme veröffentlicht, die wir im original veröffentlichen:

"Wir werden das heutige Urteil sorgfältig prüfen. Wir können allerdings nicht nachvollziehen, dass das Gericht nicht nur den erwirtschafteten Gewinn des Mexiko-Geschäfts, sondern den gesamten Kaufpreis eingezogen sehen will, obwohl sich kein Mitglied der Geschäftsleitung strafbar gemacht hat. Dies hätte Berücksichtigung finden müssen. Zugleich hätte das Gericht auch in seinem Urteil anerkennen können, dass Heckler & Koch das Verfahren und damit die aktive Aufklärung von Beginn an unterstützt und mit der Staatsanwaltschaft ohne Wenn und Aber kooperiert  hat.  U.a. hat  das Unternehmen eine umfangreiche Sonderuntersuchung in Auftrag gegeben und den über 100-seitigen detaillierten Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

Zum grundlegenden Wandel, den das Unternehmen in den vergangenen Jahren erfolgreich durchlaufen hat:

Wir haben uns in den vergangenen Jahren einem konsequenten Wandlungsprozess unterzogen. Heckler & Koch ist heute vollkommen anders aufgestellt als Mitte des letzten Jahrzehnts. Ausdrücklich bekennt sich Heckler & Koch zu seiner gesellschaftlichen und rechtlichen Verantwortung. Daher hat das Unternehmen auf Grund der bedauerlichen Vorfälle einschneidende und umfangreiche Veränderungen vorgenommen, um solche Vorgänge für die Zukunft nachhaltig auszuschließen.

So wurden die Vertriebsstrategie grundlegend verändert und neue ethische Standards etabliert. Unsere Produkte werden seither nur noch an Staaten geliefert, die klare und nachvollziehbare Anforderungen erfüllen. Dies beinhaltet Staaten, die der EU oder der NATO angehören oder mit der NATO Assoziierungsabkommen geschlossen haben sowie andere europäische und außereuropäische Staaten, die entsprechend strenge Kriterien erfüllen und bei denen Lieferungen ausdrücklich im sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Darüber hinaus hat Heckler & Koch als Konsequenz aus 'Mexiko' Anpassungen bei den internen Compliance-Management-Systemen vorgenommen, die das Verantwortungsbewusstsein des Unternehmens und seiner Mitarbeiter konstant schärfen, und darüber hinaus auch jeden potentiellen Vertriebspartner einer strengen Compliance-Prüfung unterziehen. Zusätzlich prägen ein neu definierter Verhaltenskodex für Beschäftigte, die Leitfäden 'Antikorruption' und 'Kartellrecht' sowie die 'Ethischen Geschäftsgrundlagen' das verbindliche Unternehmensleitbild. Diese Maßnahmen kennzeichnen die heutige Unternehmenskultur und finden konsequente Anwendung."