Am Donnerstag hat ein erster Zeuge im Prozess ausgesagt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Waffenfirma hat nach Aussage eines Zeugen bewusst falsche Angaben bei Genehmigungsanträgen gemacht.

Stuttgart/Oberndorf - Hat Heckler & Koch Anträge für Waffenlieferungen gezielt beeinflusst, um nach Mexiko liefern zu dürfen? Diese Frage muss das Stuttgarter Landgericht klären. Der erste Ermittler sagt aus.

Das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch hat nach Aussage eines Zeugen bewusst falsche Angaben bei Genehmigungsanträgen für die Lieferungen von Sturmgewehren vom Typ G36 nach Mexiko gemacht. So habe es Einfluss auf sogenannte Endverbleibserklärungen genommen, sagte am Donnerstag ein Beamter des Zollkriminalamts im Prozess gegen frühere Mitarbeiter von Heckler & Koch. Diese Erklärungen werden von jenem Staat ausgegeben, der die Waffen kauft und bestätigt, dass diese Waffen dann nicht in verbotene Regionen gelangen.

Im Falle von Mexiko regelten diese Erklärungen jedoch der Anklage zufolge auch, dass die Waffen nicht in verschiedene Bundesstaaten des Landes geliefert werden dürfen, weil dort die Menschenrechte nicht gewahrt seien und sich Drogenbanden bekämpften. Der Beamte, der zeitweise an den Ermittlungen beteiligt war, sagte weiter, dass Unternehmen habe sich bemüht, entsprechende Erklärungen aus Mexiko zu bekommen, in denen die Provinzen nicht auftauchten, in die eigentlich nicht hätte exportiert werden dürfen.

In dem Verfahren müssen sich seit gut drei Wochen fünf Beschuldigte wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verantworten. Laut Anklage wurden von 2006 bis 2009 fast 4500 Sturmgewehre vom Typ G36 und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in mehrere Unruhe-Regionen Mexikos zu Unrecht geliefert. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück.

Das Unternehmen mit Sitz im baden-württembergischen Oberndorf wollte im Jahr 2005 auf dem mexikanischen Markt Fuß fassen. Es habe dem amerikanischen Hersteller Colt Marktanteile streitig machen wollen, sagte der 44 Jahre alte Ermittler weiter. Er ist der erste Zeuge, der von der Wirtschaftsstrafkammer vernommen wurde. Eines der bekanntesten Produkte von Heckler & Koch ist das G36. Es gehört zur Standardausrüstung der Bundeswehr.