Lärmschutzwand an der A8 in Leonberg Foto: Piechowski

Mehrere Städte wollen einen Lärmschutz für die neue Schnellbahntrasse Wendlingen-Kirchheim.

Stuttgart - Am Lärmschutz entzündet sich die aktuelle Debatte um die künftige Schnellbahntrasse Wendlingen–Ulm. Am ersten Tag der öffentlichen Anhörung zum Abschnitt Wendlingen–Kirchheim ging es darum, ob auch nicht direkt an der neuen Strecke gelegene Kommunen Schutzwände oder Flüsterbremsen fordern dürfen.

Plochingens Bürgermeister Frank Buß deutete am Dienstag in der Stadthalle von Kirchheim unter Teck an, dass der Streit zwischen Kommunen aus dem Neckartal und der Bahn vor Gericht landen könnte: "Das wird letztlich geklärt werden müssen", sagte Buß mit Blick auf die zehn Bahn-Sachverständigen und meinte die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zum Lärm.

Konkret geht es um die Pläne des Konzerns, auf der Filstalstrecke Plochingen-Ulm täglich 90 Güterzüge mehr einzusetzen, wenn die Schnellbahntrasse 2019 fertiggestellt sein sollte. Das wären dann 170, von denen 40 nachts in Richtung Alb rollen sollen. Mit den 40 Zügen, die in Plochingen abbiegen und bei Wendlingen über einen 1,1 Kilometer langen Abzweig auf die Neubaustrecke abbiegen sollen, kommt Buß auf "138 zusätzliche Güterzüge" und einen Lärmzuwachs von "zwei bis fünf Dezibel" in seiner Stadt. Deshalb beantragte der Bürgermeister ähnlich wie der Rechtsanwalt der Städte Wendlingen und Wernau, wo es um eine Zunahme von bis zu sieben Dezibel geht, die alten Trassen in das Planverfahren einzubeziehen und Lärmschutz vorzusehen.

Mit diesem Ansinnen lief Buß bei der Bahn-Riege auf. "Die Eisenbahnanlagen werden in diesem Bereich nicht verändert", stellte Peter Schütz nüchtern fest. Der Rechtsbeistand des Konzerns verwies darauf, dass nur Wohngebiete, die direkt an der Neubaustrecke liegen, Anspruch auf Lärmschutz nach dem neuesten Standard hätten. Sollte sich der Betrieb auf den bestehenden Strecken ändern, könnten die Auswirkungen über das sogenannte Lärmsanierungsprogramm des Bundes gemildert werden. Tatsächlich hatte Oliver Kraft vom Vorstand der DB Netz AG im vergangenen August die Aufnahme der Strecke Plochingen-Wendlingen in dieses Programm angekündigt. Außerdem soll der Fuhrpark der Bahn nach und nach auf Flüsterbremsen umgestellt werden und andere Schienenunternehmen geringere Trassengebühren bezahlen, wenn sie die Technik auch anwenden.

Die Projektmanager der Neubaustrecke wollen für diese Ankündigung allerdings nicht geradestehen und lediglich einen Verweis auf das Programm in ihre Pläne aufnehmen. Das reicht den Vertretern von rund 55 Bewohnern des Neckartals nicht aus. Zumal das Programm nur eine Freiwilligkeitsleistung des Bundes sei, die wieder gestrichen werden könne, und es höhere Lärmgrenzwerte vorsieht als bei einer Neubaustrecke.

Der Anwalt von Wendlingen und Wernau beantragte beim Regierungspräsidium als Moderator des Planverfahrens, den Lärmschutz der Bahn zur Auflage zu machen. Dabei soll es um aktiven Lärmschutz auf Grundlage der niedrigeren Grenzwerte etwa durch Wände oder Wälle gehen, und dieser soll bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme der Neubaustrecke im Jahr 2019 errichtet werden. Moderator Stefan Rengers versprach eine sorgsame Abwägung in den nächsten Monaten.