Die erste Anlage zur Grundwasserreinigung steht, die zweite soll folgen. Foto: Jan Reich

Im dritten Anlauf will das Regierungspräsidium am Donnerstag Fragen zum Thema Grundwasser bei Stuttgart 21 klären. Kritiker bemängeln den Antrag der Bahn, die keine Begrenzung der Wassermenge will.

Im dritten Anlauf will das Regierungspräsidium am Donnerstag Fragen zum Thema Grundwasser bei Stuttgart 21 klären. Kritiker bemängeln den Antrag der Bahn, die keine Begrenzung der Wassermenge will.

Stuttgart - Fünf Monate nach dem unrühmlichen Auftakt der Stuttgart-21-Erörterung zum Grundwasser will das Regierungspräsidium (PR) das Thema am Donnerstag abschließen. Um 9 Uhr beginnt im Kongresszentrum der Landesmesse der letzte, nachgeschobene Tag der so genannten Erörterung. Damit ist die Diskussion über Einsprüche gemeint. Der Auftakt im Juli musste nach wenigen Tagen wegen der Befangenheit des Versammlungsleiters abgebrochen werden. Zur Neuauflage der Erörterung kam es dann erst im September.

Bürger und Verbände wenden sich gegen den Antrag der Bahn, während der siebenjährigen Bauzeit statt bisher genehmigter 4,5 bis zu 6,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser aus den Baugruben für den Tiefbahnhof im Schlossgarten pumpen zu dürfen. Auf diese Weise soll der teils unter dem Grundwasserspiegel liegende Rohbau im Trockenen erstellt werden können.

Die Projektgegner, darunter auch Naturschutzverbände, werfen der Bahn angesichts des extremen Aufschlags vor, letztlich keine gesicherten Erkenntnisse zur Wasserdurchlässigkeit des Baugrunds und auch nach Jahren der Berechnung kein genügend sicheres Modell zu den Strömungen im Untergrund zu haben.

Es kann eine Art "Hochwasser" geben

In den Einwendungen ist von einem „Blankoscheck und Freibrief“ die Rede, den die Bahn mit der neuen Genehmigung erhalten wolle. Der Vorwurf gründet auf der Tatsache, dass das Unternehmen vom letztlich entscheidenden Eisenbahn-Bundesamt (Eba) ein bundesweit bisher einmalige „flexibles Wasserrecht“ mit einem „Petrusfaktor“ erhalten will.

Im Antrag für die veränderte Baugenehmigung stehen für den Bauabschnitt neuer Hauptbahnhof zwar die 6,8 Millionen Kubikmeter, diese Menge sei aber nur auf den Mittelwasserstand bezogen. Weil es auch beim Grundwasser eine Art „Hochwasser“ geben kann, beantragt die Bahn in einer Nebenbestimmung eine entscheidende Ergänzung: Die prognostizierte Gesamtförderrate und Fördermenge solle um den „hydrologiebedingten Anteil am Wasserandrang“ ergänzt werden. Der über einen Regenmesser und die Größe der Baugruben bestimmte Petrusfaktor ist nach oben nicht mehr begrenzt, sondern offen.

Die Stuttgart-21-Kritiker sehen das als Antrag auf Absolution für einen nicht hinnehmbaren Sündenfall. Ein flexibles Wasserrecht ohne jede Begrenzung sei unzulässig, weil laut Wasserhaushaltsgesetz das Maß der Nutzung bestimmt werden müsse. Ohne Quantifizierung könne weder das Regierungspräsidium nach das Eba eine Abwägung zum geänderten Bauantrag treffen. Besonders verärgert die Gegner, dass das städtische Amt für Umweltschutz, das die Wasserentnahme überwachen soll, seine Zustimmung gegeben hat.

Die Bahn will im Juli und September 2014 an mehreren Stellen in die Tiefe gehen. Das bisherige Wasserrecht und die auf dem Gelände des früheren Zentralen Omnibusbahnhofs am Schlossgarten aufgebaute Filteranlage ließen den Baustart zu. Bei größerem Grundwasserandrang müssten die Arbeiten dann aber mangels Genehmigung ruhen. Stuttgart-21-Projektchef Manfred Leger erklärte vor wenigen Wochen gegenüber unserer Zeitung, dass man notfalls „alternative Bauverfahren“ wählen wolle, wenn die neue erweiterte Genehmigung nicht bis Mitte 2014 vorliegen würde. Damit ist betonieren unter Wasser gemeint. Allerdings bedürfte es auch dazu einer neuen Genehmigung.