Die Stadt Stuttgart will die wöchentliche Montagsdemo vom dem Hauptbahnhof in die nahe Lautenschlagerstraße verlegen. Foto: Peter Petsch

Die Streitfrage, wo die nächste Montagsdemonstration am 16. Dezember stattfinden darf, wird der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim voraussichtlich am Mittwoch oder Donnerstag entscheiden.

Stuttgart/Mannheim - Die Streitfrage, wo die nächste Montagsdemonstration am 16. Dezember stattfinden darf, wird der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim voraussichtlich am Mittwoch oder Donnerstag entscheiden. Bis dahin hätten die Stadt Stuttgart und die Parkschützer-Initiative noch Gelegenheit, ihre jeweiligen Rechtspositionen zu begründen, sagte ein VGH-Sprecher.

Die Stadt will die wöchentliche Demo vom Hauptbahnhof in die nahe Lautenschlagerstraße verlegen. Damit sollen die Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit durch die Kundgebungen reduziert werden. Nach Ansicht der Parkschützer ist ein Umzug jedoch „unzumutbar“. Sie haben sich deshalb mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart gewandt und teilweise recht bekommen: Zwar habe die Stadt die Demo am Bahnhof „voraussichtlich zu Recht untersagt“, entschieden die VG-Richter. Weil es bei der Lautenschlagerstraße aber nicht berücksichtigte Sicherheitsbedenken gebe, müsse die Demo trotzdem nicht umziehen. Gegen diese Entscheidung hat die Stadt beim VGH Beschwerde eingelegt.