Wenn beim Bau des neuen Tiefbahnhofs Schäden entstehen, ist die Bahn künftig in der Beweispflicht Foto: dpa

Hauseigentümer können sich zunächst einen teuren Gutachter sparen: Die Bahn befreit im Fall von Schäden an Gebäuden infolge der S-21-Bauarbeiten die Betroffenen von der Beweispflicht.

Stuttgart - Hauseigentümer können sich zunächst einen teuren Gutachter sparen: Die Bahn befreit im Fall von Schäden an Gebäude infolge der S-21-Bauarbeiten die Betroffenen von der Beweispflicht. Zeigen sich Risse in der Wand oder senkt sich ein Gebäude einseitig, muss jetzt der Verkehrskonzern belegen, das diese Schäden eine andere Ursache haben. „Wir entlasten die Anlieger damit ein Stück weit“, sagte Bahn-Anwalt Peter Schütz bei einer Bürgerveranstaltung in Untertürkheim eher beiläufig.

Über die Gründe für die Abkehr von der bisher rechtskonformen, aber heftig kritisierten Praxis machte die Bahn zunächst keine Angaben, auch nicht darüber, ob und in welcher Höhe sich der Verkehrskonzern mit seinem Entgegenkommen Mehrkosten aufbürdet. Über 3000 Grundstücke unterliegen in Stuttgart dem direkten Einfluss der S-21-Bauarbeiten.