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Amtsgericht entscheidet über ersten von mehreren Fällen - Großer Andrang im und vor Saal.

Stuttgart - Weil er aus Protest gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 einen Abrissbagger besetzt hat, muss ein 27 Jahre alter Aktivist eine Geldstrafe von 300 Euro bezahlen. Das hat das Stuttgarter Amtsgericht am Dienstag entschieden. Der Mann hatte zuvor Einspruch gegen einen Strafbefehl über 1000 Euro eingelegt.

Der Student soll am frühen Morgen des 30. August zusammen mit mehreren anderen Aktivisten den Bauzaun am Nordflügel des Hauptbahnhofs überstiegen haben. Gemeinsam mit zwei weiteren Aktivisten kletterte er auf einen Abrissbagger und entrollte ein Transparent. Die Polizei beendete die Aktion nach einigen Stunden. Ein Mitangeklagter erschien am Dienstag nicht vor Gericht, das Verfahren gegen eine Frau wurde abgetrennt und soll später nachgeholt werden.

Der Oberstaatsanwalt wertete die Tat als "gezielt geplanten und durchgeführten Hausfriedensbruch", mit dem größtmögliche Aufmerksamkeit erzielt werden sollte. Er forderte eine Strafe von 500 Euro. Die Verteidigerin des 27-Jährigen dagegen zweifelte an, dass die Baufirma, die die Strafanzeige gestellt hat, dazu überhaupt berechtigt gewesen ist. Zudem sei nicht erwiesen, dass ihr Mandant tatsächlich über den Bauzaun geklettert und nicht auf andere Weise aufs Gelände gekommen sei. Sie beantragte deshalb einen Freispruch oder alternativ eine Einstellung des Verfahrens.

Richterin drohte mit Räumung des Saals

Der Angeklagte selbst schwieg zu den Vorwürfen. Erst in seinem letzten Wort äußerte er sich - und nutzte die Gelegenheit zu einem kurzen Rundumschlag gegen Stuttgart 21. Eine Verurteilung müsse er als "politisches Exempel" werten. Erspart blieb sie ihm dennoch nicht. Es habe sich um einen "vorbereiteten Rechtsbruch, um Aufsehen zu erregen" gehandelt, so die Richterin. Zugutehalten müsse man dem 27-Jährigen, dass die Aktion gewaltfrei abgelaufen und er nicht vorbestraft sei. Die Verteidigung will Rechtsmittel einlegen.

Während der Verhandlung und bei der Urteilsverkündung kam es mehrfach zu Unmutsbekundungen aus dem Publikum. Die Richterin drohte schließlich mit der Räumung des Saales. Am Morgen hatten rund 200 Unterstützer des Aktivisten vor dem Saal gewartet und lautstark Einlass begehrt. Die Richterin tauschte daraufhin die Räume, so dass 70 Zuhörer unterkamen.

"Mehr Platz haben wir leider nicht", sagte Andreas Singer, stellvertretender Präsident des Amtsgerichts. Man habe zudem vorher nicht wissen können, wie viele Sympathisanten einem Internet-Aufruf folgen und kommen würden. Der Fall ist der erste von mehreren zum Thema Stuttgart 21, die jetzt verhandelt werden. In der nächsten Woche folgen zwei weitere. Künftig will man dafür immer den größten Saal reservieren.