Wer bezahlt, wenn ein Baum aufs Auto fällt? Wir haben nachgefragt! Foto: Bartler-Team

Wer bezahlt bei kaputten Möbeln und Blechschäden am Auto? Experte warnt: Gutachter der Versicherung nicht trauen.

Region - Sturmtief "Sabine" wütet im Land und hinterlässt auch in der Region seine Spuren. Nun stellt sich die Frage, wer für den Schaden an Haus, Auto oder Möbeln aufkommt. Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg, hat die Antworten.

Welche Schäden deckt die Hausrats- und Wohngebäudeversicherung ab?

Abgedeckt sind zum Beispiel Brände, Schäden durch Leitungswasser, Sturm bis Windstärke acht und Hagel. Wir haben nun aber Meldungen, dass nicht nur der Sturm von Orkan "Sabine" zu Schäden geführt hat, sondern auch Wasserrückstau in der Kanalisation. Da kann das Wasser dann mal aus der Toilette oder dem Keller aufsteigen. Für diesen Fall braucht man eine Elementarschadenversicherung. Diese deckt auch Schnee und Erdbeben ab.

Siehe auch: Liveblog - so wütete Sturmtief Sabine in der Region

Was wird als Schadenssumme erstattet?

Bei der Hausrats- und Wohngebäudeversicherung gibt es die Neuwertabsicherung. Wenn ein Haus also total zerstört wird, bekommt man von der Versicherung nicht den Wert, den das Gebäude nach den Jahren noch hatte, sondern das Geld für einen Neubau. Ebenso wird einem nicht das alte, durchgesessene Sofa bezahlt, sondern eine neues. Als Hausrat gelten wohlgemerkt jedoch nur Einrichtungsgegenstände innerhalb der Wohnung. Wer seine alten Möbel bei Sturm auf den Balkon stellt, sieht danach keinen Cent.

Und was ist mit Gartenmöbeln und großen Gegenständen?

Es sollte im Vorfeld mit dem Versicherer abgeklärt werden, ob er diese Schäden übernimmt. Viele Dinge, die draußen stehen bleiben, könnten aber auch schnell abgebaut und ins Haus geholt werden. Versicherungen haben nicht den Zweck, dass man selbst nichts mehr tun muss, um Schäden vorzubeugen.

Wie sieht es mit verbeulten Autos aus?

Wenn einem durch den Sturm ein Baum auf das Dach fällt, zahlt die Teilkasko-Versicherung. Und Vollkasko natürlich sowieso. Wer dagegen nicht zahlt, ist die Haftpflichtversicherung. Wenn ein Schaden am Auto entsteht und man keine Kasko- Versicherung hat, bleibt nur die Überlegung, ob der Baum morsch war. Wenn der Grundbesitzer seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist, kann er dafür in die Pflicht genommen werden. Doch das ist ein langer, schwieriger Weg. Gleiches Prinzip gilt, wenn ein Dachziegel auf dem Auto landet: Wenn der Besitzer versäumt hat, das Dach zu kontrollieren, zahlt seine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Die sollte man haben.

Zurück zu Auto und Baum: Was, wenn nun nicht das Auto zuerst da war, sondern der Baum?

Wenn ein Baum am Boden liegt und das Auto drauf fährt, zahlt die Teilkasko nicht. Schuld war in diesem Fall nicht direkt der Sturm. Der Baum lag einfach da, es hätte auch ein Stein sein können. Dafür braucht man Vollkasko.

Zahlt die Vollkasko auch bei Sturmschäden auf eigentlich gesperrten Straßen?

Man sollte kein Risiko eingehen, vor allem nicht, wenn man dabei gegen Gesetze verstößt. Wenn man eine gesperrte Straße befährt und dann einen Ast auf das Dach bekommt, kann die Versicherung einem Vorsatz unterstellen. Natürlich hat man dann nicht vorsätzlich das eigene Auto beschädigt, aber man hat vorsätzlich einen Schaden riskiert.

Wie sieht es mit Schäden aus, die den Menschen selbst betreffen?

Fällt einem beim Sturm ein Ast auf den Kopf, zahlen die Berufsunfähigkeits-, Unfall und Krankenversicherungen. Unter Umständen haftet auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers, wenn absehbar war, dass der Ast bald herunterfallen würde. Das beurteilt ein Gutachter.

Bringt der Sturm Gefahren mit sich, gegen die man sich nicht versichern kann?

Jein. Wenn man zum Beispiel von einem Gegenstand getroffen wird, der von weit hergeweht wurde, ist nicht unbedingt der Besitzer zu ermitteln. Anderes Beispiel: Wenn einem bei Windstärke 13 ein gesunder Baum auf den Kopf fällt, zahlt weder der Baumbesitzer, noch die Wohngebäudeversicherung. Die deckt nur Wind bis Stärke acht ab. Dieser Fall ist wie Krankwerden: Dafür kann man auch niemanden verantwortlich machen. Deswegen braucht man eine Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Letztere hat nicht jeder, die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen sehr wichtig. Und das für die verschiedensten Fälle des Lebens.

Welche Versicherungen braucht man außer der Berufsunfähigkeitsversicherung noch unbedingt?

Eine Privathaftpflichtversicherung, die Haus- und Gebäudeversicherung und ob die Hausratversicherung nötig ist, hängt vom Wert der Einrichtung ab. Für das Auto ist die Haftpflichtversicherung Pflicht, Teilkasko macht Sinn. 

Wie meldet man nach dem Sturm den Schaden?

Mit Fotos und möglichst schnell. Beim Dokumentieren fotografiert man aber nur, was möglich ist. Man klettert natürlich nicht auf dem Dach herum. Wenn der Versicherer informiert ist, sagt der einem, wie es weitergeht und schickt in der Regel einen Regulierer. Das ist jedoch kein Gutachter, auch wenn dieser ihn so nennt. Der Regulierer ist bei der Versicherung angestellt und bewertet deshalb nicht immer objektiv. Er hat die Interessen seines Auftraggebers im Blick.

Sollte man selbst einen Gutachter engagieren?

Im Zweifelsfall. Der Hausbesitzer kann auch mit dem Versicherer ausmachen, dass er selbst einen Handwerker engagiert. Liegt dessen Preis aber stark über der Schätzung des Regulierers, hat man schnell einen Gutachterstreit am Hals. Betroffene sollten sich dann bei der Verbraucherzentrale melden. Was man jedoch nicht tun sollte, ist sich auf den Regulierer verlassen und sich mit ein paar Euro zufrieden geben.

Wo handeln Versicherungen noch verbraucherunfreundlich?

Auf Schadensmeldungen, die von der Versicherung bezahlt werden, folgen oft Kündigungen von den Versicherern. Gebäudeversicherungen laufen ohnehin oft nur ein Jahr lang. Wenn einem das passiert, darf man nicht denken, man findet keine neue Versicherung. Das ist wichtig und man muss mit Nachdruck dran bleiben. Dann kann der Betroffene sogar mit einem noch attraktiveren Angebot einer anderen Versicherung belohnt werden.