Im dunklen Roßwangen hat ein mit einem Messer Bewaffneter dem Transporterfahrer aufgelauert. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock/diy13

Das Urteil im Sturmmasken-Prozess ist gefallen: Der angeklagte 51-Jährige ist mangels Beweisen freigesprochen worden.

Balingen - Zunächst sah es nicht gut aus für den Angeklagten: Der Alibi-Zeuge war nicht erschienen, und man erfuhr, dass die beiden Männer, einst gute Kameraden, seit Wochen zerstritten waren und kein Wort mehr miteinander redeten. Doch das Blatt wendete sich.

Unklar, wer den Fahrer überfallen hat

Ein 51-jähriger Mössinger war angeklagt, im Jahr 2020 in den frühen Morgenstunden des 18. Septembers einem 30-Jährigen Transportfahrer vor dessen Wagen in der Weilstetter Straße in Roßwangen aufgelauert zu haben – schwarz gekleidet, mit Sturmhaube, Handschuhen und Messer.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf versuchte Nötigung. Nun wurde der 51-Jährige, der wegen eines anderen Delikts auf Bewährung ist, von dem Vorwurf freigesprochen.

Denn der mit deutlicher Verspätung angereiste Alibi-Zeuge, ein Zimmernachbar im Betreuten Wohnen des Angeklagten, konnte zwar nicht zuverlässig belegen, dass der 51-Jährige in besagter September-Nacht bis in den Morgen mit ihm zusammengewesen war. Dazu war zu viel Zeit verstrichen. Aber dass sich der Angeklagte tatsächlich in jener Nacht schuldig gemacht hatte, konnte eben auch nicht bewiesen werden. Nur der angegriffene Transportfahrer hatte ihn, wie er am ersten Verhandlungstag ausgesagt hatte, zunächst an der Stimme erkannt und ihm dann die Sturmhaube vom Kopf gerissen.

Aussage gegen Aussage

Die Richterin sagte bei der Urteilsverkündigung in Richtung des Transportfahrers: "Ich glaube Ihnen, dass sich das so abgespielt hat. Sie haben den Vorfall lebendig und authentisch geschildert. Es gibt aber keine Beweise, dass die Person mit Sturmhaube und Messer tatsächlich der Angeklagte war."

Denn auf dem Handy-Foto, das der Transportfahrer in der Dunkelheit vom Angreifer gemacht hatte, sei nichts Verwertbares zu erkennen gewesen. Zudem sei nicht klar, wie der Angeklagte von Mössingen nach Roßwangen gekommen sein sollte – sein Auto war abgemeldet: "Und der ÖPNV zwischen Mössingen und Balingen – naja." Und die Richterin stellte in den Raum: "Warum sollte der Alibi-Zeuge die Last einer Falschaussage auf sich nehmen? Wenn er doch mit dem Angeklagten zerstritten ist?" So stand schlussendlich Aussage gegen Aussage.

In Richtung des 51-Jährigen Vorbestraften sagte sie: "Ich habe meine Zweifel. Da es aber keine verwertbaren Beweise gibt, kann ich Sie nicht verurteilen."

Mit dem Urteil folgte die Richterin nicht der Staatsanwaltschaft, die zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert hatte.