Die Bundesregierung hat angekündigt, mit einer Strompreisbremse auf die Verwerfungen auf dem Energiemarkt zu reagieren. Finanziert werden soll das mit einer Übergewinnsteuer.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, angesichts der Verwerfungen auf dem Energiemarkt infolge der Gaskrise den Strommarkt neu zu ordnen. Die Ampel-Koalition will demnach eine Strompreisbremse für die Bürgerinnen und Bürger durch die Abschöpfung von Gewinnen bei Energiefirmen finanzieren.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte an, dass übermäßige Gewinne am Strommarkt abgeschöpft werden sollen. Er sprach von einer „großen und dramatischen Entlastung“ auf dem Strommarkt. „Die erste Aufgabe ist also, solche Zufallsgewinne zu nutzen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.“
Übergewinnsteuer im Zweifel auf nationaler Ebene
Im Beschlusspapier steht dazu: „Zudem werden auf europäischer Ebene Möglichkeiten der Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen diskutiert, die in der aktuellen Marktlage aufgrund des europäischen Strommarktdesigns deutlich über die üblichen Renditen hinausgehen. Dazu gehören insbesondere Erlös- bzw. Preisobergrenzen für besonders profitable Stromerzeuger.“
Hierbei setzte die Bundesregierung zunächst auf eine Einigung auf europäischer Ebene, die Koalitionspartner seien aber auch bereit, eine solche sogenannte Übergewinnsteuer alleine auf nationaler Ebene „zügig umzusetzen“.
Vergünstigter Preis für Basisverbrauch
Aus der Gewinnabschöpfung werde dann die Strompreisbremse für einen Basisverbrauch von Privathaushalten finanziert, heißt es im Beschlusspapier der Koalition. „Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden.“ Sie würden „so finanziell spürbar entlastet und gleichzeitig bleibt ein Anreiz zum Energiesparen erhalten“. Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif würde dieselbe Regelung gelten.
Scholz kündigte auch an, dass die Koalition die bisher geplante Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschieben wird. Er hätte zum 1. Januar 2023 um fünf Euro pro Tonne steigen sollen. Dies soll nun erst zum 1. Januar 2024 erfolgen. „Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr“, heißt es im Beschlusspapier der Ampel-Koalition.