Mit der Konzession entscheiden Kommunen, wer Netze betreibt Foto: Max Kovalenko

Die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) machen Druck gegen die Entscheidung des Gemeinderates zur Konzessionsvergabe für das Strom- und Gasnetz. „Wir beantragen beim Bundeskartellamt Akteneinsicht“, sagt der von EWS beauftragte Anwalt Dominik Kupfer.

Stuttgart - Die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) machen Druck gegen die Entscheidung des Gemeinderates zur Konzessionsvergabe für das Strom- und Gasnetz. „Wir beantragen beim Bundeskartellamt Akteneinsicht“, sagt der von EWS beauftragte Anwalt Dominik Kupfer.

Das Kartellamt will mindestens einen aus Sicht der EWS sehr heiklen Punkt der Stuttgarter Vergabe prüfen. OB Fritz Kuhn (Grüne) hat zugesagt, keine Fakten zu schaffen, solange das Amt die Schönauer Beschwerde untersucht. Die rückwirkend zum 1. Januar 2014 geltenden Konzessionsverträge werden also von Kuhn vorerst nicht unterschrieben. Die Wettbewerbshüter hätten inzwischen „ergänzende Unterlagen zum Vergabeverfahren erbeten und erhalten“, sagte Stadtsprecher Andreas Scharf am Freitag.

Der Gemeinderat hatte am 13. März den Stadtwerken Stuttgart (SWS) und Netze BW (früher EnBW) den Netzbetrieb zugesprochen. Dagegen hatten im Rat nur SÖS/Linke gestimmt. Die neuen Energiepartner bereiten die Gründung gemeinsamer Netzbetriebs- und Besitzgesellschaften vor. An ihnen soll SWS nach fünf Jahren je 74,9 Prozent halten. Kabel und Leitungen gehören bisher der Netze BW.

Das Kartellamt sehe wohl „Ansatzpunkte, in das Verfahren einzusteigen“, sagt Kupfer. Selbst wenn es nur einen Punkt aus der Vergabe kritisch sehen sollte, reiche dies für die Eröffnung eines Missbrauchsverfahrens aus, so der Fachanwalt. Die Bonner Wettbewerbsbehörde will sich zu Details nicht äußern. Man prüfe die Schönauer Beschwerde.

Die Wettbewerbshüter sind offenbar an einer Aussage aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende 2013 hängen geblieben. Darin heißt es: „Fraglich ist, ob ein Angebot deshalb besser bewertet werden darf, weil der Gemeinde zur Sicherung ihrer Einflussmöglichkeiten eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung am Netzbetreiber angeboten wird.“ Genau das, so Kupfer, sei in Stuttgart geschehen. Die Stadtwerke würden Miteigentümer, das EnBW-Angebot habe deshalb mehr Punkte erhalten.

Das Kartellamt selbst hatte in der BGH-Verhandlung darauf hingewiesen, dass „eine gesellschaftsrechtliche Verbindung in besonderem Maße mit der Gefahr der Verletzung der gesetzlichen Vorgaben für die Bewertungskriterien verbunden ist“. Ein Unternehmen, das nur einen guten Vertag, aber keine Beteiligung anbiete, sei im Nachteil, argumentiert Kupfer. Die Stadtverwaltung steht zur Entscheidung. Das Verfahren sei „korrekt, diskriminierungsfrei und transparent“ gewesen, so OB Kuhn.