Wegen Befangenheit mussten seinerzeit nebst Oberbürgermeister Jürgen Großmann (rechts) auch einige Gemeinderäte dem nun für nichtig erklärten Entscheid des Gremiums fernbleiben. (Archivbild) Foto: Kunert

Das sieht nicht gut aus: Bei Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro wird dem Nagolder OB gerichtlich untersagt, einen neuen Konzessionsvertrag zum städtischen Stromverteilernetz abzuschließen. Mit Kommentar

Nagold - Gleiches gilt offensichtlich auch für ein zeitgleiches Verfahren zum Nagolder Gasverteilernetz. Das geht aus jetzt veröffentlichten Urteilen des Landgerichts Stuttgart hervor, die auf Anfang November datiert sind.