Das sieht nicht gut aus: Bei Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro wird dem Nagolder OB gerichtlich untersagt, einen neuen Konzessionsvertrag zum städtischen Stromverteilernetz abzuschließen. Mit Kommentar
Nagold - Gleiches gilt offensichtlich auch für ein zeitgleiches Verfahren zum Nagolder Gasverteilernetz. Das geht aus jetzt veröffentlichten Urteilen des Landgerichts Stuttgart hervor, die auf Anfang November datiert sind.
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