Der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink eröffnet ein weiteres Verfahren gegen den Innenminister. Er bewertet den Sachverhalt anders als Thomas Strobl.
Nur unter engen Voraussetzungen wäre es zulässig gewesen, Vertrauliches weiterzugeben, sagt der Datenschutzbeauftragte des Landes.
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