Die Stadt Horb beteiligt sich für die Jahre 2026 bis 2028 am Förderprogramm „Förderung Baumschnitt – Streuobst Baden-Württemberg“.
Dieses Förderprogramm unterstützt den langfristigen Erhalt der wertvollen Streuobstbestände und die Artenvielfalt. Die schreibt die Stadtverwaltung einer Mitteilung.
Neu in dieser Förderperiode ist, dass das Programm auf drei Jahre verkürzt und vereinfacht wurde, um auch neuen Teilnehmern den Einstieg zu erleichtern.
Bis zu 18 Euro Förderung für jeden Baum
Innerhalb der dreijährigen Laufzeit wird für jeden Baum ein fachgerechter Schnitt mit bis zu 18 Euro gefördert, sowohl der regelmäßige Pflegeschnitt als auch der Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr.
Die Stadt Horb wird einen Sammelantrag beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Alle Eigentümer im Stadtgebiet, private wie landwirtschaftliche Betriebe sowie Vereine oder Initiativen, können darüber ihre Bäume anmelden. Einzelanträge sind nicht möglich. Die Stadt übernimmt die Koordination, Antragstellung und spätere Verteilung der Fördermittel. Interessierte können ihre Bäume bis spätestens 22. Mai 2026 bei der Stadtverwaltung melden, um in den Sammelantrag aufgenommen zu werden.
Hier gibt es weitere Informationen
Alle weiteren Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Antragsformular (Anlage 1) und Rückmeldebogen, stehen auf der Homepage der Stadt Horb unter https://www.horb.de/Stadtnachrichten/Baumschnittfoerderung-Streuobst-2026-2028-jetzt-teilnehmen-article6419 bereit.
Kontakt für Rückfragen: Nina Völlnagel, Grünflächenmanagement, Telefon 07451/901186, E-Mail: baumschnitt@horb.de