Wo und mit was sollten Anwohner im Winter streuen? Foto: M.Dörr & M.Frommherz - stock.adobe.com/Miriam Doerr

Hunderte Glätteunfälle legten am Mittwochmorgen den Verkehr lahm. Extreme Rutschgefahr bestand aber auch auf Gehwegen. Und da ist oft nicht die Stadt oder Kommune, sondern der Anwohner in der Pflicht. Wer da schlampt, dem drohen in Nagold deutliche Geldstrafen.

Dass sich die Stadt und der Landkreis um den Winterdienst auf den großen Straßen in und um Nagold kümmern, dürfte ja bekannt sein. Doch was ist mit den Wegen und Gehwegen, die am Mittwochmorgen flächendeckend zu Rutschbahnen wurden? Wer ist da für das Räumen und Streuen verantwortlich? Mit was darf überhaupt gestreut werden. Und was droht, wenn man seine Räum- und Streupflicht verletzt oder verbotenes Streugut benutzt? Wir haben bei der Stadt Nagold nachgefragt.

 

Wo besteht denn überhaupt Räum- und Streupflicht für Anwohner? Da sind in erster Linie einmal Gehwege zu nennen, die entlang einer Straße gelegen sind. Aber natürlich gibt es auch Straßen, an denen es keinen Gehweg gibt. Da müssen die am Rand liegenden Flächen auf einer Breite von einem Meter geräumt und gestreut werden.

Auch Mieter sind in diesem Fall in der Pflicht

Und übrigens: Diese Pflicht gilt nicht nur für Grundstückseigentümer. Auch Mieter sind in diesem Fall in der Pflicht, denn sie sind in diesem Fall Anlieger, heißt es von Seiten der Stadt Nagold. Die Pflicht besteht auch in verkehrsberuhigten Zonen, dort müssen Anlieger auf einer Breite von einem Meter räumen und streuen.

In der Nagolder Innenstadt meinte man es mit dem Streusalz besonders gut.

Eine Räum und Streupflicht besteht für die Anwohner auch an Wegen, die sowohl als Rad- wie auch als Gehweg genutzt werden. In der Pflicht sind Anwohner auch, wenn es um Friedhofswege, Kirchwege oder Schulwege geht. Sogar auf Wanderwegen und anderen Fußwegen besteht auf Nagolder Gemarkung eine Räum- und Streupflicht.

Zeiten sind ganz klar geregelt

Klar geregelt ist in Nagold auch die Zeit, in der Anwohner räumen und streuen müssen: Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, „ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen“, wie es in einer Antwort der Stadt auf eine entsprechende Anfrage der Redaktion heißt. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.

Wer das Wort „Streuen“ hört, der denkt meist an Streusalz. Doch das ist für Anwohner in Nagold verboten: „Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist grundsätzlich verboten. Sie dürfen ausnahmsweise an besonders gefährdeten Stellen, zum Beispiel Treppen, Steilstücken, verwendet werden; der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten.“ Laut Stadt müssen Anwohner abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwenden.

Bei Nichtbeachtung drohen bis zu 500 Euro Strafe

Wer die Sache mit der Räum- und Streupflicht auf die leichte Schulter nimmt, der muss Folgendes wissen: „Die Verletzung der Räum- und Streupflicht wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann (....) mit einer Geldbuße von mindestens fünf Euro und höchstens 500 Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250 Euro geahndet werden“, macht die Stadt in ihrer Antwort auf die Presseanfrage deutlich. Gleiches gilt übrigens auch, wenn man ausgeschlossenes Streugut verwendet.