Eine noch junge Katze ist auf einer Dorfstraße zu sehen. In Starzach muss sich die Gemeinde immer öfter um Streunerkatzen kümmern. (Symbolfoto) Foto: Patrick Pleul/dpa

Der Gemeinderat beschließt eine strenge Katzenschutzverordnung. Starzachs Bürgermeister Noé hat keine Probleme mit einem Betretungsgebot für Tierschützer: „Im Zweifelsfall filmen Sie zurück.“

Starzachs Gemeinderäte schauen bestimmt neidisch auf die Kollegen in Horb: Viel Gewerbe, gute Infrastruktur und die Aussicht auf mehr. Doch bei der Katzenschutzverordnung zeigt Starzach den Horbern, wo die Harke hängt.

 

Im Dezember 2023 war die längste Debatte im Horber Gemeinderat: Wie streng soll unsere Katzenschutzverordnung werden? Umstritten: Die Kastrationspflicht für alle freilaufenden Halterkatzen. Und: Dürfen Tierschützer auf das Grundstück, um Streunerkatzen zu fangen? In Horb wurde mehrheitlich die Verordnung „kastriert“ – Kastration nur für Streunerkatzen.

Immer mehr Streunerkatzen

Ganz anders die Debatte in Starzach. Bürgermeister Thomas Noé sagt: „Ich habe mich mit dem Antrag von Annerose Hartmann, die auch ehrenamtliche Tierschützerin ist, schwergetan. Doch inzwischen haben wir als Gemeinde immer mehr mit Streunerkatzen zu tun – wo kriege ich die Tiere unter? Das ist Aufgabe der Kommune. Dazu möchte ich die Ehrenamtlichen schützen.“

Gemeinderat Hans-Peter Ruckgaber sagt: „Ich sehe ein Problem darin, dass Tierschützer Grundstücke betreten dürfen, um Katzen einzufangen.“ Hartmann (BVS) sagt: „Das läuft so: Wir fragen den Eigentümer. Wenn der das nicht möchte, dann schalten wir den Amtsweg ein. Das heißt: Entweder Polizei oder Gemeinde werden eingeschaltet.“ Manuel Faißt (BVS) sagt: „Das steht doch eindeutig in der Satzung drin, dass nur Amtsträger den Anspruch auf das Betreten des Grundstücks haben.“

Tierschutz als Staatsziel

Bürgermeister Noé meint: „Wenn jemand unbotmäßig das Grundstück betritt, kann man dagegen vorgehen. Weil alle für den Tierschutz sind, dürfte diese Regelung kein Problem sein. Also kann keiner was dagegen haben, wenn Tierschützer Streunerkatzen einfangen und damit Tiere schützt. Ich würde als Tierschützer im Zweifel in so einem Fall ein Video machen und auf die sozialen Netzwerke stellen. Tierschutz ist inzwischen Staatsziel.“

Zuhörer erinnern sich an die Horber Debatte am 11. Dezember im vergangenen Jahr. Bürgermeister Ralph Zimmermann (FDP) hatte gesagt: „Wenn ich Grillen will und jemand würde drei Stunden auf meinem Grundstück nach einer Katze suchen, würde ich das als Verletzung meiner Privatsphäre sehen.“

Ortspolizeibehörde ist zuständig

In Starzach kamen solche Argumente nicht. Noé sagt: „Als Ortspolizeibehörde sind wir zuständig. Wenn die Katzen jetzt rumstreunen und ins Tierheim aufgenommen werden, müssen wir die Unterbringung bezahlen. Wir haben steigende Probleme mit solchen Streunerkatzen.“

Auch die Kastrationspflicht für alle freilaufenden Halterkatzen – kein Problem in Starzach. In Horb stimmte die Mehrheit nur für die Kastration der freilaufenden Streunerkatzen. Argument unter anderem: „Als Katzenhalterin möchte ich meinem Tier nicht die möglichen Mutterfreuden zwangsweise nehmen lassen.“

Dann stimmt der Gemeinderat Starzach ab. Bei drei Enthaltungen wird die neue, strenge Katzenschutzverordnung angenommen. Damit dürfte – aus Sicht des Tierschutzvereins Horb – der Gemeinderat Starzach mehr Herz für Tiere als Horb haben. Beatrice Buchmann und ihre Mitstreiterinnen zeigten sich nach der Horber Abstimmung sehr enttäuscht.