Was darf in den Biomüll und was nicht? Foto: Peter Steffen/dpa

Ab dem 1.Mai sollen bundesweit strengere Regeln bei der Entsorgung von Bioabfall geben. Was bisher im Kreis Freudenstadt geplant ist und welchen Einfluss die Bürger darauf haben.

Schon bald wird es deutschlandweit strengere Regeln bei der Entsorgung von Bioabfall geben. Ab 1. Mai sollen Biotonnen genauer auf mögliche Störstoffe kontrolliert werden. Sollte dabei ein Störstoffanteil von über einem Prozent festgestellt werden, sind härtere Strafen als bisher vorgesehen.

 

Biomüll gilt bei der Mülltrennung als besonders wichtig. Die in der Tonne landenden organischen Abfälle tragen gespeicherte Energie in sich, woraus wertvolle Stoffe gewonnen werden können. In der lokalen Biogasanlage „Bioenergie Freudenstadt“ wird regionaler Abfall unter anderem zu Biogas verarbeitet, woraus wiederum Strom und Wasser erzeugt werden. Landen Störstoffe wie Kunststoff oder Glas in den Sammelbehältern, wird nicht nur der ökologische Energiekreislauf gestört, sondern es entstehen auch zusätzliche Kosten, da diese Materialien aufwendig in der Anlage aussortiert werden müssen. Laut Ulrich Hanfstein, dem Geschäftsführer der Abfallwirtschaft Kreis Freudenstadt, fallen für jede Tonne Störstoffe Kosten von etwa 250 Euro an. „Im Jahr 2025 hat die Bioenergie Freudenstadt (...) insgesamt über 1200 Tonnen Störstoffe entsorgt – daraus ergeben sich vermeidbare Kosten von etwa 300 000 Euro“, fügt er hinzu. Diese Kosten könnten letztlich auch die Abfallgebühren nach oben treiben.

Ungenauigkeit und Unkenntnis

Hanfstein zufolge sind derzeit vor allem kompostierbare Plastiktüten ein großes Problem. Zwar seien diese als „kompostierbar“ gekennzeichnet, könnten allerdings in der Vergärungsanlage nicht schnell genug verrotten und müssten somit aussortiert werden. Als Alternative empfiehlt er Papiertüten oder das Einwickeln in Zeitungspapier. Eine ähnliche Problematik sieht er in der Entsorgung von Gartenabfällen über die Biotonne. Grundsätzlich sei dies zwar erlaubt, jedoch werde aus solchen deutlich weniger Biogas gewonnen und wertvolles Material finde aufgrund von begrenzten Kapazitäten weniger Platz.

Zu den kuriosesten Fremdstoff-Funden zählt Hanfstein im übrigen Bremsscheiben, Schuhe und auch Pflastersteine. Für viele scheint eine sorgfältige Mülltrennung also optional zu sein. Hanfstein sieht darin jedoch weniger Ignoranz, als vielmehr Unkenntnis seitens der Bürger. „Daher suchen wir das Gespräch und intensivieren die Öffentlichkeitsarbeit“, so der Geschäftsleiter. So ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises seit kurzer Zeit auch auf Social-Media-Kanälen, wie zum Beispiel Instagram und Facebook, zu finden. Vor allem die jüngeren Generationen wolle man so erreichen.

Aktuelle Kontrollen und Maßnahmen

Auch in flächendeckende Detektionssysteme, welche Fremdstoffe im Müll erkennen, setzt der Kreis Hoffnung. In Einzelfällen würden auch Sichtkontrollen vorgenommen, bestätigt Ulrich Hanfstein. Werden Störstoffe entdeckt, wird die Biotonne nicht geleert. Die betroffenen Bürger haben dann zwei Möglichkeiten: „Entweder den Bioabfall nachsortieren, um diesen bei der nächsten regulären Abfuhr erneut bereitzustellen, oder es erfolgt eine Sonderleerung als Restabfall, für die eine zusätzliche Gebühr zu zahlen ist“, führt Hanfstein aus. Eine solche Gebühr liegt bei einem Behälter mit einem Fassungsvermögen von 35 Litern bei 51,82 Euro.

Keine härteren Strafen geplant

Was kommt mit den bundesweiten Änderungen zum 1. Mai auf die Einwohner des Kreises zu? Hanfstein kann in diesem Punkt beruhigen. Der Anteil an Störstoffen bewege sich unterhalb der zum Mai in Kraft tretenden Grenzwerte. In Bezug auf Strafen seien derzeit keine Änderungen geplant. Künftig wolle der Abfallwirtschaftsbetrieb allerdings die technischen Möglichkeiten der Störstoffdetektion weiter ausbauen.