Ende 2034 muss auf dem Bauplatz ein bezugsfertiges Wohnobjekt stehen – sonst greift sich die Stadt das Grundstück. (Symbolbild) Foto: pixabay

Wie lange einem Bauvorhaben Zeit einräumen? Bei einem Bauplatz in Bochingen sind es zehn Jahre – dann übernähme die Stadt die Fläche.

Bereits zum zweiten Mal innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit hatte der Gemeinderat über die Ausübung eines Vorkaufsrechts zu entscheiden – und wieder geht es um ein Baugrundstück in Bochingen.

 

Die Fläche im Gebiet „Kapellenäcker II“ war auf den Markt gekommen und hat prompt einen Abnehmer gefunden. Dieser will den Bauplatz allerdings nicht selbst nutzen, sondern für die nächste Generation vorhalten.

Auch der Ortschaftsrat tut sich schwer

Da kann das Gremium gerade so mitgehen. Auch im Ortschaftsrat hätten sich die „Kollegen etwas schwer getan“, berichtet Ortsvorsteher Thorsten Ade. Bedenken gab es wegen der Frist von zehn Jahren, die man dem neuen Eigentümer einräumen möchte: Ende 2034 müsste ein Vorhaben dort bezugsfertig sein, sonst kann die Stadt das Grundstück übernehmen.

Vor einigen Wochen hatte man einen Bauzwang innerhalb vier Jahren ausgesprochen.

Am Ende war der Gemeinderat einstimmig für die Vereinbarung, 15 von 22 Räten stimmten der Frist von zehn Jahren zu. Bei einer Enthaltung wurde beschlossen, das Grundstück sonst „zum vereinbarten Verkaufspreis“ zu erwerben.