Es hatte im Februar vergangenen Jahres für einen heftigen Eklat zwischen Ortsvorsteher Reiner Ullrich und Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr geführt: Die Planungen für das frühere katholische Pfarrhaus.
Für die künftige Nutzung der alten Pfarrhauses in Waldmössingen hat sich die Stadt festgelegt.
Das Gebäude soll für Wohnzwecke ertüchtigt und dann für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt werden. Dies schlägt der Fachbereich Kultur und Soziales dem Ortschaftsrat und dem Verwaltungsausschuss vor.
Relativ günstig hat die Stadt Schramberg das Gebäude vor knapp einem Jahr von der Kirchengemeinde erworben. Es hatte zwar auch privates Interesse gegeben, der Kirchengemeinderat indes die Stadt als Käufer bevorzugt und das Gebäude sogar unter dem Marktpreis abgegeben.
Sieben Zimmer, zwei Bäder
Das Gebäude verfügt über sieben Zimmer, zwei Bäder mit Toilette, eine separate Toilette und eine große Küche und befinde sich in einem guten Zustand, schreibt Fachbereichsleiterin Susanne Gwosch in der Ratsvorlage.
Hinzu komme, dass das Gebäude einen großen Kellerbereich aufweise und eine Garage habe, die von der Wohnnutzung abtrennbar sind und über einen separaten Eingang verfügen. Dort könne gut ein Lager eingerichtet werden.
Gebäude quasi ideal
Das Gebäude, so die Verwaltung, sei für die Unterbringung von Geflüchteten ideal. Das Wohnzimmer könne ohne großen Aufwand geteilt werden, so dass insgesamt acht zimmer verfügbar seien. Es sei für die Unterbringung von Alleinstehenden ebenso geeignet wie für Familien.
Personen aus ähnlichem Kulturkreis
Aufgrund der gemeinsamen Küchennutzung würde sich eine Unterbringung von Personen mit ähnlichem Kulturkreis empfehlen, heißt es weiter.
Die Renovierungskosten schätzt die Stadt auf rund 56 000 Euro.
Unterbringung außerhalb der Talstadt
Der Gemeinderat habe beschlossen, dass die Anschlussunterbringung von Geflüchteten außerhalb der Talstadt in einem besonderen Maß verfolgt werden soll. Die Mietverhältnisse der von der Stadt angemieteten Wohnungen würden im Tal Schritt für Schritt beendet und müssten ersetzt werden.
Für zukünftige Zuweisungen müsste Wohnraum vorgehalten werden, um schnell reagieren zu können.
Bei der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine liege Schramberg mit Stand 1. Oktober mit 68 Personen über der Quote, bei sonstigen Flüchtlingen mit zehn Personen unter der Quote.
Ortschaftsrat wollte andere Nutzung
Ortsvorsteher und Ortschaftsrat hatten in dem Gebäude auch einen Platz für Vereine und für die Schule gesehen. Es kam zu einem intensiven internen Mailverkehr zwischen Stadtverwaltung und Ortsvorsteher über die Frage der Zuständigkeit.
In dessen Verlauf hatte Ortsvorsteher Reiner Ullrich dem Fachbereichsleiter Allgemeine Verwaltung, Uwe Weisser, „rechtswidriges und verfassungswidriges Verwaltungshandeln“ vorgeworfen, da während einer krankheitsbedingten Abwesenheit Ullrichs Sitzungsunterlage für den Ortschaftsrat versandt, worden waren, ohne ihn zu beteiligen.
Regierungspräsidium legt sich fest
Schließlich hatte das Regierungspräsidium festgestellt: „Die Nutzung des alten Pfarrhauses zeigt unseres Erachtens deutlich die Grenzen der Entscheidungsbefugnis des Ortschaftsrates auf“ und die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung gestärkt.