„Grundsätzlich sollte man seinen Urlaub bis zum Jahresende genommen haben“, sagt der Stuttgarter Arbeitsrechtler Michael Henn. Ausnahme: Konnte der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden, darf er ins nächste Jahr übergehen. Foto: dpa-Zentralbild

Kann der Mitarbeiter den Urlaub frei wählen, oder darf der Chef ihn anordnen? Lässt sich Resturlaub auszahlen? Der Stuttgarter Arbeitsrechtler Michael Henn klärt die wichtigsten Arbeitsrechtsfragen.

Wie viele Urlaubstage haben Arbeitnehmer?
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den bezahlten Erholungsurlaub von Arbeitnehmern. Demnach haben sie jedes Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 freie Werktage oder vier Wochen Urlaub. Dies ist auf eine Sechs-Tage-Woche bezogen. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage. In Arbeits- und Tarifverträgen ist der Urlaub mit 27 bis 30 Urlaubstagen aber oft höher angesetzt. Ist der Chef einverstanden, kann der Urlaubsanspruch mit Hilfe von Überstunden verlängert werden. In der Probezeit haben Arbeitnehmer anteilig Urlaubsanspruch – ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat.

Kann der Arbeitgeber Urlaub ablehnen?

Kann der Arbeitgeber Urlaub ablehnen?
Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer Wünsche äußern, die der Arbeitgeber berücksichtigen soll – „es sei denn, den Wünschen stehen betriebliche Gründe entgegen“, sagt der Stuttgarter Arbeitsrechtler Michael Henn. Etwa wenn Mitarbeiter im Einzelhandel im Weihnachtsgeschäft oder Hotelangestellte in der Hochsaison freinehmen wollen oder der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann, weil die Mindestbelegschaft fehlen würde. „Sich den Urlaub trotz Ablehnung selbst zu genehmigen ist ein Kündigungsgrund“, sagt Henn.

Was, wenn zu viele Mitarbeiter zur gleichen Zeit in Urlaub gehen wollen?

Was, wenn zu viele Mitarbeiter zur gleichen Zeit in Urlaub gehen wollen?
Streiten sich mehrere Mitarbeiter um Urlaub zur selben Zeit, entscheidet der Arbeitgeber in der Regel nach sozialen Kriterien. „In den Ferien haben Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern den Vorrang“, sagt Henn. Gegebenenfalls teilen diese die Ferien untereinander auf. Auch das Alter der Arbeitnehmer oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit kann eine Rolle spielen.

Kann ein genehmigter Urlaub nachträglich verschoben oder gestrichen werden?

Kann ein genehmigter Urlaub nachträglich verschoben oder gestrichen werden?
„Genehmigt ist genehmigt“, sagt Henn, das gelte für beide Seiten. Will der Arbeitgeber bereits bewilligten Urlaub streichen, müsste er schon beweisen, dass das Unternehmen ohne die Anwesenheit jenes Mitarbeiters pleiteginge. Auch hier gilt: Wer sich eigenmächtig Urlaub genehmigt, dem droht schlimmstenfalls die Kündigung. Verzichtet der Arbeitnehmer freiwillig auf seinen Urlaub, muss der Arbeitgeber eventuell entstandene Kosten erstatten, etwa bei Stornierungen von Flügen oder Hotels.

Kann man den Urlaub am Stück nehmen?

Wie viele Urlaubstage haben Arbeitnehmer?
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den bezahlten Erholungsurlaub von Arbeitnehmern. Demnach haben sie jedes Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 freie Werktage oder vier Wochen Urlaub. Dies ist auf eine Sechs-Tage-Woche bezogen. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage. In Arbeits- und Tarifverträgen ist der Urlaub mit 27 bis 30 Urlaubstagen aber oft höher angesetzt. Ist der Chef einverstanden, kann der Urlaubsanspruch mit Hilfe von Überstunden verlängert werden. In der Probezeit haben Arbeitnehmer anteilig Urlaubsanspruch – ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat.