Ein ohne Genehmigung erstellter Anbau an einen bestehenden Schuppen im Stettener Zinkenweg beschäftigt seit mehreren Jahren die Baurechtsbehörde wie auch den Zimmerner Gemeinderat und den Stettener Ortschafstrat. Foto: Weisser

Trotz Zustimmung des Stettener Ortschaftsrats verweigerte der Zimmerner Gemeinderat die Nachgenehmigung für einen Schuppenanbau. Der langwierige Streitfall wirft Kritik an der Kreisverwaltung auf.

Obwohl der Stettener Ortschaftsrat einer Nachgenehmigung für einen bereits vollzogenen Anbau an einen bestehenden Schuppen im Außenbereich zugestimmt hat, lehnte der Zimmerner Gemeinderat das Vorhaben mit knapper Mehrheit ab.

 

Die Bauangelegenheit dümpelt schon fünf Jahre vor sich hin – was aber keineswegs an den örtlichen Gremien liegt. Bereits im Jahr 2020 war dem Bauantrag für den Teilabbruch und Neuaufbau des bestehenden Schuppens in der Zinkenstraße sowohl vom Ortschaftsrat wie auch vom Gemeinderat das Einvernehmen versagt worden. Erst nach einer Anzeige hatte der Bauherr damals den Antrag gestellt.

Personalveränderungen verzögern den Ablauf

Aufgrund dreimaliger Personalveränderungen beim Kreisbauamt habe dieser Altfall bisher nicht abgeschlossen werden können, informierte die Verwaltung. Nach einer erneuten Beratung im Ortschaftsrat Anfang 2024 war dem Gremium Einsicht in die Stellungnahmen der Fachämter gewährt worden. Dem Kreisbauamt wurden danach die Ablehnungsgründe übermittelt.

Bleibt es bei der Ablehnung?

Die Baurechtsbehörde bat daraufhin die Gemeinde, über den Sachverhalt nochmals zu beraten und mitzuteilen, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt werde oder ob es bei der bisherigen Ablehnung verbleibe. In seiner zweiten Stellungnahme Anfang 2025 sei das Landwirtschaftsamt zum Entschluss gekommen, dass es sich bei dem Bauherren nicht um einen praktizierenden Landwirt handle, hatte Stettens Ortsvorsteher in der jüngsten Ortschaftsratssitzung erklärt. Deshalb falle der Schuppen nicht unter eine Privilegierung nach Paragraf 35 des Baugesetzbuchs.

Weitere Aussage der Fachbehörde: Da keine landwirtschaftlichen Belange dem Vorhaben entgegenstünden, spreche nichts gegen den Wiederaufbau des abgebrochenen Schuppenteils. Weil der Ortschaftsrat davon ausging, dass das Landratsamt zustimmen werde, und zwar unabhängig von den Entscheidungen der Gemeindegremien, bewilligten die örtlichen Mandatsträger im zweiten Anlauf das bereits durchgeführte Vorhaben - wenn auch zähneknirschend und widerwillig.

Kritik an der Verwaltung

Immer wieder werde ohne Baugenehmigung gebaut, kritisierte Elke Müller in der Gemeinderatsrunde. Ingrid Balke kritisierte das Vorgehen der Kreisverwaltung:„Das ist doch nicht unser Problem, das Landratsamt macht es sich leicht“. Sie hatte kein Verständnis für die weitere Rückfrage in dieser Sache. Neun Ratsmitglieder stimmten mit ja, elf votierten mit nein und zwei enthielten sich. „Mal sehen, was das Landratsamt macht“, meinte Bürgermeisterin Carmen Merz abschließend.