Eine Woche nach dem Polizeieinsatz am Freudenstädter Stadtbahnhof äußert sich nun das betroffene Busunternehmen Schweizer zu dem Vorfall.
Mittlerweile ist es eine Woche her, dass am Stadtbahnhof in Freudenstadt mehrere Streifenwagen der Polizei anrücken mussten, weil ein Busfahrer und ein Fahrgast aneinandergeraten waren. Noch ist aber weiterhin unklar, was genau passiert ist.
Die Polizei spricht von einer „wechselseitigen Körperverletzung“. Gegen beide Beteiligten – den Fahrgast und den Busfahrer – wurde Strafanzeige erstattet.
Auf Anfrage unserer Redaktion hat sich nun auch das betroffene Busunternehmen Schweizer zu dem Vorfall geäußert. Dadurch ließ sich in Erfahrung bringen, wie der Busfahrer gegenüber seinem Arbeitgeber die Auseinandersetzung mutmaßlich geschildert hat.
Kein direktes Gespräch
Dabei muss betont werden: Unsere Redaktion hat kein direktes Gespräch mit dem Busfahrer geführt. Wie präzise das Unternehmen die Darstellungen seines Angestellten wiedergibt, lässt sich also vorerst nicht überprüfen.
Laut einem Unternehmenssprecher hat der Kunde beim Betreten des Busses die auf seinem Handy abgespeicherte Fahrkarte nur flüchtig vorgezeigt und sei dann weiter in den Bus hineingegangen. „Der Fahrer wollte das Handy-Ticket noch mal genauer überprüfen“, erklärt der Sprecher. „Doch das wollte der Kunde nicht.“
Der Fahrer habe den Kunden daher vor die Wahl gestellt, entweder ein Ticket zu kaufen, sein Handy-Ticket vorzuzeigen oder den Bus zu verlassen. Daraufhin habe der Fahrgast den Busfahrer beschimpft und ihm mit der Hand ins Gesicht geschlagen.
„Und er hat auch nicht von ihm abgelassen“, berichtet der Sprecher. Der Fahrer habe sich daher nur gewehrt und habe den Mann schließlich aus dem Bus gedrängt. Die vor dem Bus wartenden Passagiere hätten daraufhin die Polizei alarmiert.
Bis es zu einem Prozess kommt, gilt natürlich für beide Beteiligten die Unschuldsvermutung. Das Busunternehmen Schweizer stellt sich derweil hinter seinen Angestellten: „Er ist nicht suspendiert. Wir gehen von der Unschuld des Fahrers aus“, erklärt der Sprecher.
„Das ist wie ein Hausverbot“
Und nicht nur das: „Wir haben Maßnahmen ergriffen, was die Beförderung dieses bestimmten Fahrgastes anbelangt“, so das Unternehmen. Konkret sei der Ausschluss von der Beförderung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt worden.
„Das ist wie ein Hausverbot“, erklärte der Sprecher. Werde dem Antrag entsprochen, darf der beschuldigte Fahrgast künftig nicht mehr die Busse der Firma Schweizer nutzen.