Taubenfüttern ist in Stuttgart verboten. Foto: dpa

Sie wollte unbedingt weiter Tauben füttern - obwohl das in Stuttgart verboten ist. Dafür zog eine 35-Jährige sogar vor Gericht. Dort scheiterte sie mit ihrem Anliegen.

Sie wollte unbedingt weiter Tauben füttern - obwohl das in Stuttgart verboten ist. Dafür zog eine 35-Jährige sogar vor Gericht. Dort scheiterte sie mit ihrem Anliegen.

Stuttgart  - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage einer 35 Jahre alten Vogelliebhaberin abgeschmettert, die sich ein Recht auf Taubenfüttern in der Landeshauptstadt erstreiten wollte. Mit dem bestehenden Verbot könnten die Anzahl der Tauben und somit auch die Gesundheitsgefahren verringert werden, hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung des Gerichts.

Die Frau, die bereits häufiger Bußgelder wegen des Fütterns von Tauben bezahlen musste, kümmert sich nach eigener Aussage seit zwölf Jahren gemeinsam mit ihrer Mutter um die gurrenden Vögel. Die Mutter der Klägerin sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Wir sind verärgert und bedauern, dass das Gericht den Fall nicht richtig angeschaut hat.“ Sie wollen nun nach einer Tierschutzorganisation Ausschau halten, mit der sie vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim ziehen können. Dabei hat der VGH bereits 2005 ein vergleichbares Taubenfütterungsverbot der Stadt Mannheim bestätigt.

20.000 bis 30.000 Tiere in Stuttgart

Über die Jahre pflegten Mutter und Tochter in einer Wohnung auf dem Stuttgarter Killesberg Hunderte Tauben. Viele von ihnen brachten die Frauen nach eigener Schilderung zum Tierarzt. Doch ihre Leidenschaft brachte auch Probleme: In der Wohnung habe Taubenkot auf dem Teppich gelegen, zitierte der Vorsitzende Richter Walter Nagel in der Verhandlung am Dienstag einen Polizeibericht.

Laut Amtstierärztin Heike Roloff gibt es 20.000 bis 30.000 Tauben in Stuttgart. Eine einzige Taube produziere rund zwölf Kilogramm Kot pro Jahr. Dieser greife manche Baumaterialien an, außerdem könnten die Tiere Allergien auslösen, Parasiten, Krankheiten oder Pilze übertragen. Der Anwalt der Klägerin argumentierte: „Verbote haben seit 30 Jahren die Population nicht senken können.“ Zudem zog er die Gesundheitsgefahr in Zweifel.