Um die Nutzung des ehemaligen katholischen Pfarrhauses gab es Streit. Das Regierungspräsidium nimmt nun zum Streit um Befugnisse zwischen Ortschaftsrat und Stadtverwaltung sowie Gemeinderat Stellung. Foto: Wegner

Streit um die Nutzung des ehemaligen katholischen Pfarrhauses zwischen dem Ortschaftsrat Waldmössingens und der Stadtverwaltung Schrambergs gab es zuletzt. Das Regierungspräsidium sieht die Entscheidungsbefugnis beim Gemeinderat.

Waldmössingens Ortsvorsteher Reiner Ullrich hatte sich an das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsicht gewandt und den Fall überprüfen lassen. Während die Stadtverwaltung Schrambergs das Gebäude für die dezentrale Flüchtlingsunterbringung nutzen will, sehen Ullrich und der Ortschaftsrat dort einen Platz für Vereine und mehr Platz für die Schule. Die Stadtverwaltung berücksichtigt dabei bei ihren Einlassungen den Willen des Gemeinderats, Flüchtlinge auf alle Stadtteile zu verteilen.