Sollte Bräunlingen für Bauarbeiten an Villinger Schulen mitzahlen, obwohl kaum Kinder aus der Gemeinde dort zur Schule gehen? Für den Rat ist die Sache klar. Foto: Daniel Vedder

Das Nein zu Beteiligung an Schulbau-Kosten steht. Wenige Bräunlinger besuchen dortige Schulen. Fragen zu Details sind nicht beantwortet worden.

Die Stadt lehnt es nach einstimmiger Entscheidung des Gemeinderates ab, dem Vorschlag der Stadt Villingen-Schwenningen zu folgen. Dieser sah vor, dass Bräunlingen in die freiwillige Phase für eine Kostenbeteiligung an der Schulbau-Umlandfinanzierung eintreten soll, für Schülerinnen und Schüler aus Bräunlingen, die in VS unterrichtet werden.

 

Über die Problematik der Mitfinanzierung von Umlandgemeinden beim Schulbau wurde am Bräunlinger Ratstisch bereits häufig diskutiert. Schon im Februar des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat einstimmig entschieden, die Forderung der Stadt Villingen-Schwenningen abzulehnen. Als Begründung für die Ablehnungen führte das Gremium auf, dass es sich um diverse Maßnahmen aus verschiedenen Jahren von verschiedenen Schulen handelt und nur sehr wenige Schülerinnen und Schüler aus Bräunlingen überhaupt die dortigen Schulen besuchen.

Die Stadt Villingen-Schwenningen ließ in der Folge allerdings nicht locker, hat dann im August 2025 mitgeteilt, dass sie eine Beteiligung pro Schüler pro Jahr vorschlage, um sich mit der Stadt Bräunlingen zu einigen. Hierzu wurde dann nach einem erneuten Briefwechsel eine Frist bis Ende März 2026 gesetzt.

Noch offene Fragen

Die Fragen der Stadt Bräunlingen, um eine bessere Gesprächsgrundlage zu haben, wurden bisher allerdings nicht beantwortet, wie sich im Rat herausstellte. Für Bürgermeister Micha Bächle stellte sich die Frage, ob die Umlandkommunen dann für Schüler an allen Schulen in Villingen-Schwenningen zahlen sollen oder nur für Schüler an den Schulen, an denen auch Sanierungen stattfanden oder wo diese neu gebaut wurden und wenn ja, auf welchen Zeitraum sich dies dann beziehen würde. Auch müsse geklärt werden, über welchen Zeitraum die Gelder dann an die Stadt Villingen-Schwenningen gezahlt werden sollen.

Verweis auf Bagatellgrenze

In der bisherigen Auflistung konnte entnommen werden, dass zum Schuljahr 2023/2024 vier Schüler aus Bräunlingen an den Gymnasien, zwei Schüler an der Realschule und ein Schüler an der Haslachschule in Villingen-Schwenningen waren.

Welche Grundlage ist maßgebend? In der ersten Aufforderung aus VS wurde von einer Kostenbeteiligung von 13 177 Euro geschrieben. Bürgermeister Bächle hatte schon damals auf das Thema Bagatellgrenze wie bei anderen Schulprojekten und Gemeinden verwiesen, da sich die Stadt Bräunlingen außerstande sehe, wegen wenigen Schülern bereits Kosten zu zahlen.

Viel Zündstoff

Das Thema der Schulfinanzierung sorgt immer wieder für Zündstoff zwischen Gemeinden. Im vergangenen Jahr etwa hatte der Neubau der Donaueschinger Realschule und die damit verbundene Frage der Finanzierung die Gemüter im Städtedreieck erhitzt. Fast 40 Prozent der Donaueschinger Realschüler kommen aus den umliegenden Gemeinden – Grund genug für den Donaueschinger Rat, die Umlandgemeinden an den knapp 56 Millionen Euro für den Neubau beteiligen zu wollen. Für Städte wie Bräunlingen und Hüfingen kann die Zahlung solcher Forderungen eine große Last bedeuten.

Umlandfinanzierung

Das Gesetz
Möglich macht das ein Paragraf im Schulgesetz (SchG), welcher besagt, dass Schulträger über einen Schulverband oder über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Schulträgeraufgaben erfüllen, gemeinsam mit den Umlandgemeinden. Hierunter fällt auch die Finanzierung baulicher Maßnahmen an den Schulen. Das Geislinger Urteil
Das sogenannte „Geislinger Urteil“ löste dann ein Beben in den Kommunen aus: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied nämlich 2022, dass die Umlandgemeinden von Geislingen insgesamt 160.000 Euro zu der 3,6 Millionen Euro teuren Generalsanierung einer Geislinger Schule beisteuern müssen.