Die Pläne für eine Windkraftanlage auf dem Reutiner Berg sorgen für Kontroversen. Foto: © danieldefotograaf - stock.adobe.

Die Stadt Alpirsbach sträubt sich gegen ein geplantes Windkraftwerk auf dem Reutiner Berg. Doch nun wird Kritik laut, dass die Verwaltung das Projekt längst hätte verhindern können.

Die Aufregung in Alpirsbach ist groß: Die Stadtwerke Stuttgart wollen auf dem Reutiner Berg eine Windkraftanlage bauen – in unmittelbarer Sichtweite zur historischen Altstadt. Vor rund einem Monat informierte die Stadt bei einer Veranstaltung über die Pläne. Dabei wurde klar: Die Alpirsbacher Verwaltung will alle Register ziehen, um die Windkraftanlage zu verhindern.

 

Bei dem Informationsabend war die Stadtverwaltung offenbar um eine möglichst sachliche und ruhige Atmosphäre bemüht. „Ich bitte um Verständnis für verschiedene Meinungen“, betonte Bürgermeisterin Vanessa Schmidt gleich zu Beginn der Veranstaltung.

Das schien zunächst auch zu gelingen, bis sich mit Jürgen Bortloff jemand zu Wort meldete, der den Darstellungen der Stadt deutlich widersprach. Bortloff hatte vor mehreren Jahren die Interessen jener lokalen Anleger vertreten, die damals in ein Windrad auf dem Reutiner Berg investieren wollten.

Zu einer sachlichen und ruhigen Diskussion kam es im Anschluss an Bortloffs Redebeitrag nicht. „Kann ich Sie bitten, dass Sie mit ihrer Selbstbeweihräucherung aufhören?“, polterte Stadtbaumeister Rudolf Müller. Mit Applaus und Johlen machte ein Großteil der anwesenden Bürger deutlich, dass sie Müllers Ansicht teilten. Kurz darauf verließ Bortloff den Saal.

Doch worum ging es eigentlich bei der Auseinandersetzung? Wo sieht Bortloff die Verfehlungen der Stadt? Und wie stichhaltig sind die von ihm vorgebrachten Argumente? Unsere Redaktion hat in den Wochen nach der hitzigen Auseinandersetzung noch mal mit allen Beteiligten gesprochen, um diese Fragen zu klären.

Das sagt Jürgen Bortloff Am Telefon erklärt Bortloff, dass die Stadt bereits im Jahr 2016 einen Teilflächennutzungsplan verabschiedet habe mit dem Ziel, Windkraftanlagen auf dem Reutiner Berg zu verhindern. 2021 wurde dieser aber vom Oberverwaltungsgericht Mannheim gekippt. Hier sieht Bortloff den ersten Fehler der Stadt: „Hätte die Stadt damals baurechtlich korrekt gearbeitet, wäre das kein Thema mehr.“

Der zweite Fehler war dann laut Bortloffs Darstellungen, dass die Stadt nach dem Urteil nicht direkt einen neuen Teilflächennutzungsplan auf den Weg gebracht hat. „Man hat damals gesagt, wir stellen keinen neuen Teilflächennutzungsplan auf“, erzählt Bortloff. „Das fällt der Stadt jetzt auf die Füße.“

Denn bis der Regionalplan demnächst in Kraft trete, könne fast überall in Alpirsbach der Bau einer Windkraftanlage beantragt werden – und damit auch auf dem Reutiner Berg. Gäbe es einen gültigen Teilflächennutzungsplan, könnte die Stadt steuern, wo bis zum Inkrafttreten des Regionalplans gebaut werden darf – und wo nicht. „Man hat jahrelang die Möglichkeit, die Planungshoheit auszuüben, nicht genutzt“, kritisiert Bortloff.

Das sagt die Stadt Überraschenderweise bestätigt die Stadt Alpirsbach auf Nachfrage einen Großteil dieser Darstellungen. So berichtet auch Müller, dass 2016 ein Teilflächennutzungsplan aufgestellt wurde, dieser aber 2021 vor Gericht gescheitert ist und in der Folge kein neuer Plan erstellt wurde.

Und auch Müller meint: „Man hätte damals sagen können, wir lassen uns das Urteil nicht gefallen und stellen einen neuen Teilflächennutzungsplan auf.“ Warum das nicht gemacht wurde, weiß Müller nicht. Denn weder er noch Bürgermeisterin Schmidt waren damals im Amt.

So sieht Müller dann auch keinen Fehler bei der aktuellen Verwaltung. Denn hätte diese versucht, einen neuen Teilflächennutzungsplan aufzustellen, wäre dieser nicht mehr rechtzeitig fertig geworden. „Das dauert ja auch mindestens zwei bis drei Jahre, bis der dann durch ist“, so Müller.

Das sagt Michael Pfaff Doch warum hat die Verwaltung damals so gehandelt, wie sie gehandelt hat? Ein Anruf bei Michael Pfaff, der von 2016 bis 2024 Alpirsbachs Bürgermeister war.

Er widerspricht der Darstellung, dass seine Verwaltung beim Teilflächennutzungsplan unsauber gearbeitet habe. „Wir haben da nicht ins Blaue geschossen. Das war eine professionelle und gut geplante Arbeit.“ Unter anderem seien ein renommiertes Fachbüro und ein Fachanwalt beteiligt gewesen.

Zudem argumentiert Pfaff, dass der Plan erst in der obersten Instanz – am Oberverwaltungsgericht Mannheim – gescheitert sei. Alle vorangegangenen Prozesse habe die Stadt gewonnen. Was Pfaff damit andeutet: So wackelig kann der Teilflächennutzungsplan nicht gewesen sein, wenn er mehrere Gerichtsverfahren überstanden hat.

Pfaff zeigt sich verwundert über Bortloffs Kritik

Doch warum hat die Stadt nach dem Urteil im Jahr 2021 nicht direkt mit einem neuen Teilflächennutzungsplan nachgelegt? Pfaff erklärt das mit den geringen Erfolgsaussichten eines zweiten Versuchs. Mit Blick auf das Urteil meint Pfaff: „Unter diesen Bedingungen sahen wir uns nicht in der Lage, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, der das Ziel erreicht, dass die Fläche nicht bebaut werden kann.“

Pfaff zeigt sich aber auch verwundert darüber, dass die Kritik ausgerechnet von Bortloff kommt. Schließlich sei er es gewesen, der gegen den Teilflächennutzungsplan geklagt habe. „Hätte er wirklich Interesse daran gehabt, es nicht zu machen, hätte er einfach nicht klagen sollen.“

Die Hintergründe Im Gespräch mit unserer Redaktion macht Bortloff aber kein Geheimnis daraus, dass es damals natürlich in seinem und im Interesse der Investoren war, dass der Teilflächennutzungsplan vor Gericht scheitert. Offenbar stört sich Bortloff vor allem daran, dass nun ihm der schwarze Peter zugeschoben wird, obwohl in seinen Augen die Stadt die Möglichkeit gehabt hätte, das Projekt zu verhindern.

An dem aktuellen Vorhaben sind die ursprünglichen Investoren aber nur noch insofern beteiligt, dass sie den Stadtwerken Stuttgart die Projektrechte überschrieben haben. Dafür erhalten sie eine finanzielle Gegenleistung von den Stadtwerken – quasi als letzte Option, das bereits in das Projekt gesteckte Geld noch zu retten. Wird die Windkraftanlage auf dem Reutiner Berg doch noch verhindert, würden sie allerdings leer ausgehen.