Wo in Mahlberg sollen künftig Photovoltaik-Anlagen erlaubt sein und wo nicht: Der Mahlberger Rat will das neu regeln und baldmöglichst die Altstadtsatzung überarbeiten. Foto: Decoux

Der Bauantrag für ein Neufamilienhaus mit Carport hat im Mahlberger Rat zu einigen Grundsatzdiskussionen zum Thema Altstadtsatzung und Photovoltaik geführt. Laut Bürgermeister Dietmar Benz wurde ein Präzedenzfall geschaffen.

Mahlberg - Für ein Einfamilienhaus in der Stadtgrabenstraße, also im Geltungsbereich der Altstadtsatzung, hatte der Bauherr vier Befreiungen beantragt. Zum einen wollte er die Traufhöhe um 48 Zentimeter überschreiten. Da auch alle seine Nachbarn sich auf die zulässige Höhe von 6,30 Metern beschränkt haben, wurde dieser Antrag mit zwölf Ja-Stimmen relativ unstrittig abgelehnt. Dem Anliegen, dass das Carport eine Befreiung der Dachneigung bekommen sollte und ein Flachdach erhalten darf, wurde mit zwölf Ja-, einer Gegenstimme und einer Enthaltung zugestimmt. Wenngleich Jürgen Weber den Bauherrn gerne darauf verpflichtet hätte das Dach zu begrünen. Doch das gab laut Benz der Bebauungsplan nicht her.

Räte erlauben abweichende Dachfarbe

Gegen die Altstadtsatzung handelten die Räte dann aber, als es um die Farbe der Dachziegeln und vor allem dem Bau einer Photovoltaikanlage ging. Die Verwaltung empfahl hinsichtlich der gewünschten Dachziegelfarbe Anthrazit, keine Befreiung zu erteilen, da die unmittelbaren Nachbarn sich auch an das "ziegelfarbige Material" gehalten hatten. Da dies aber in der weiteren Umgebung nicht der Fall gewesen war, stimmten die Räte mit zehn Nein-, zwei Jastimmen und zwei Enthaltungen dagegen, die Befreiung nicht zu erteilen. Sprich die Mehrheit erlaubte ihm die Dachfarbe Anthrazit.

Richtig leidenschaftlich wurde es beim Thema Photovoltaik. Bereits in den vergangenen Sitzungen des Rats wurde über die Notwendigkeit gesprochen, die Photovoltaik-Regeln in der Altstadt so bald wie möglich zu ändern. Der Bauherr wollte 60 Prozent seines Daches mit einer Photovoltaikanlage überdecken, zulässig gewesen wären maximal zehn Prozent.

Rolf Baum (CDU) erklärte, dass er die Photovoltaikanlage auf jeden Fall erlauben wolle – egal, was die Altstadtsatzung sage. Dem stimmte Thomas Schwarz (FWV) zu und erklärte, dass man in der heutigen Zeit froh um jede Photovoltaik-Anlage sein müsse, die installiert wird. Auch Bernd Sannert (FWV) und Dieter Beck (BFMO) erklärte, dass in diesem Fall der Denkmalschutz zurückstehen müsse.

Das Denkmalschutzamt hat beim Bauantrag das letzte Wort

Bürgermeister Benz erklärte, "dass er nicht grundsätzlich gegen Photovoltaik in der Altstadt" sei. Allerdings würde er lieber zunächst allgemeingültige Regeln für diese in der Stadtgestaltungssatzung aufstellen, bevor man nun alles erlaube. Zumal auch das Denkmalamt dabei sicherlich mitsprechen würde. "Wir sollten jetzt nicht das Signal geben, dass alles geht, denn das wird auch später nicht der Fall sein, auch wenn es Änderungen geben wird. Das nicht alles geht, sieht man an dem Beispiel Ettenheim".

Andreas Ruder glaubte jedoch, dass das Denkmalamt in desem Fall keine Einwände haben würde, da es sich um einen Neubau handelte. Letztendlich werde ohnehin am Ende das Landratsamt als übergeordnete Behörde endgültig über die Anträge entscheiden, erklärte Benz.

Am Ende stimmte nur Benz gegen die Photovoltaikfreigabe. Es gab letztendlich zehn Stimmen für die Photovoltaikanlage und drei Enthaltungen. "Damit wurde heute ein Grundsatzbeschluss von gravierender Reichweite gefällt und ein Präzedenzfall. Wenn morgen ein Photovoltaik-Antrag aus dem Ortskern kommt, haben wir ein Problem", so Benz.

Bäume sollen nicht gefällt werden

An das Baugrundstück grenzt der ehemalige evangelische Friedhof mit seinen großen Bäumen an, die vermutlich für eine Verschattung der Anlage sorgen werden. Sowohl die Verwaltung als auch Barbara Frieden (SPD) betonten, dass sich daraus keine Verpflichtung der Stadt gegenüber ergeben dürfe, die Bäume zu fällen.