Die Mindestlohnkommission diskutiert über weitere Anhebungen der gesetzlichen Lohnuntergrenze. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell nimmt Arbeitsminister Hubertus Heil gegen die Attacken der Arbeitgeber in Schutz.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) macht sich bei den Arbeitgeber immer unbeliebter – er „sabotiere“ die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission, zürnte die Bundesarbeitgebervereinigung BDA, nachdem er die Erwartung an eine „deutliche Steigerung“ des gesetzlichen Mindestlohns von 2024 an geäußert hatte. Denn dieser war erst zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro hochgesetzt worden. Nun erhält Heil Rückhalt vom Gewerkschaftsbund.
„Ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht – Heil hat ja nicht gesagt, wie hoch der Mindestlohn steigen soll“, betonte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell gegenüber unserer Zeitung. „Er hat gesagt, dass der Mindestlohn steigen muss und dass die Höhe durch die Mindestlohnkommission vorgeschlagen wird, so wie es das Gesetz vorsieht.“ Körzell ist einer von drei Gewerkschaftsvertretern in dem Gremium.
Der Sozialverband Deutschland wirbt schon für 14 Euro
Die BDA findet, Heil habe die Grenze zu einer staatlichen Lohnfestsetzung überschritten. „Das Gerede der Arbeitgeber vom Staatslohn ist absolut dummes Zeug“, kontert der Gewerkschafter, der am Montag als Hauptredner bei der DGB-Mai-Kundgebung in Stuttgart auftritt. „Es gibt nur einen Staatslohn, den wir als Gewerkschaften kennen: Das ist der Lohn, der so niedrig ist, dass er durch Sozialleistungen aufgestockt werden muss, um von ihm leben zu können.“ Darum sollten sich die Arbeitgeber kümmern, speziell mit einer hohen Tarifbindung.
Bis Ende Juni muss die Kommission der Regierung ihren Vorschlag vorlegen. Wo die Lohnuntergrenze vom 1. Januar 2024 an liegen sollte, sagt auch Körzell nicht. „Das muss in der Mindestlohnkommission diskutiert werden – jetzt eine Zahl in den Raum zu werfen, wäre absolut kontraproduktiv.“ Der Sozialverband Deutschland wirbt für 14 Euro. „Da fühlen sich im Moment viele berufen, Vorschläge zu machen – wir Gewerkschaften sind noch nie in einen Überbietungswettbewerb eingestiegen“, sagt das DGB-Vorstandsmitglied, nennt aber Kriterien: Besonders würden die Inflationsfolgen gerade für Niedriglohnbeschäftigte und die steigenden Tariflöhne zu beachten sein.
„Kein Beschäftigungsrückgang durch höhere Mindestlöhne“
Dass nach jeder Mindestlohn-Anhebung Verstöße festzustellen sind, „halten wir für hochproblematisch“, sagt Körzell „ausdrücklich“. Wenn ein Verkehrsschild Tempo 80 aufgestellt werde, könne man am Tag drauf nach einer Geschwindigkeitsübertretung auch nicht mit der Polizei darüber verhandeln, dass man sich erst an das Schild gewöhnen müsse – „so verhalten sich manche Arbeitgeber, das ist nicht in Ordnung“.
Dennoch ist die Anhebung auf zwölf Euro aus DGB-Sicht längst verarbeitet. „Wir erleben nirgendwo, dass im Mindestlohnbereich Beschäftigung zurückgeht“, sagt Körzell. „Wir erleben vielmehr auf der anderen Seite, das Einzelhandelsketten mit einem Mindestlohn von 14 Euro werben, um noch Beschäftigte zu bekommen.“ Dies sollte ein „Fingerzeig an die Arbeitgeber“ sein: Je größer die Lücke zwischen Mindestlohn und Tariflohn, desto größer sei die Gefahr, keine Beschäftigten anzulocken – gerade in Bereichen mit niedriger Tarifbindung wie dem Handel oder der Gastronomie.
Europäische Mindestlohnrichtlinie hat Einfluss
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Böckler-Stiftung hat wie knapp 20 andere Organisationen und Fachleute eine Stellungnahme für den Bericht der Mindestlohnkommission abgegeben, der gerade in mittlerweile zweiter Version entsteht. Der Tarifexperte Thorsten Schulten verweist darin auf die im Oktober verabschiedete Europäische Mindestlohnrichtlinie, mit der erstmals in der EU-Geschichte ein Referenzrahmen für nationale Mindestlöhne geschaffen wurde. Die Richtlinie gebe einige Kriterien vor: neben der Lohnentwicklung auch die Entwicklung der Produktivität. Als wichtigste Orientierungsgröße werde aber empfohlen, dass der Mindestlohn nicht weniger als 60 Prozent des sogenannten Bruttomedianlohns betragen soll. Beim Medianlohn gibt es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen. Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts, so Schulten, liege der aktuelle Mindestlohn von zwölf Euro bei etwa 53 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten. Um die 60-Prozent-Schwelle zu erreichen, müsste die Untergrenze schon heute bei 13,53 Euro betragen.
Neue Vorsitzende soll im Ernstfall vermitteln
Der DGB stimmt prinzipiell zu: Weil die Bundesregierung im Mindestlohngesetz keinen Nachbesserungsbedarf sehe, „gehen wir davon aus, dass die EU-Mindestlohnrichtlinie anzuwenden ist“, sagt Körzell. Da gehe es nicht nur um den Medianlohn, sondern auch um den Kaufkrafterhalt. „Das müssen wir in diesem Jahr in der Kommission nicht nur diskutieren, sondern auch berücksichtigen.“
Im Vorjahr hatte sich die BDA mit zwei verfassungsrechtlichen Gutachten gegen die Anhebung auf zwölf Euro munitioniert, aber keinen Kläger gefunden, sodass der große Sprung keine juristische Folgen hatte. Auch jetzt muss es trotz schlechter Stimmung nicht zum großen Krach kommen. So hat die Kommission mit Christiane Schönefeld eine neue Vorsitzende – sie muss im Konfliktfall zwischen Arbeitgebern sowie Gewerkschaften vermitteln und kann bei einem Abstimmungspatt die entscheidende Stimme abgeben. „So etwas hat es bisher in der Form aber noch nicht gegeben“, sagt Körzell. „Das zeigt, dass wir manchmal lange Diskussionen benötigen, aber immer zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sind.“
Fahrplan der Mindestlohnkommission
Bericht
Die Novellierung des Mindestlohngesetzes von 2022 sieht vor, dass die Mindestlohnkommission erst Mitte 2023 – also nach drei statt wie üblich nach zwei Jahren – wieder über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entscheiden muss. Dazu übergibt sie der Bundesregierung bis Ende Juni ihren nächsten Bericht.
Besetzung
Der Evaluationsbericht wird in Mai und Juni von den sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Wissenschaftlern erstellt. Das Gremium wird alle fünf Jahre neu berufen – die aktuelle Besetzung gilt bis 2024, dann müssen die Spitzenorganisationen neue Mitglieder benennen. Vorsitz
Christiane Schönefeld, seit Februar neue Vorsitzende, wurde einvernehmlich von Arbeitgebern und Gewerkschaften vorgeschlagen. Die Volljuristin hatte diverse Führungspositionen in der Bundesagentur für Arbeit (BA) inne und gehört der sogenannten Kohlekommission an. Sie habe eine „ausgleichende Art“, heißt es – und dies sei exakt „das, was wir da brauchen“.