Vor der Auktion bei Nagel: ein Teil des Kunstdrachen. Foto: Silke Arning / SWR

Wem gehören die Millionen, die die Versteigerung einer Drachensammlung bei Nagel erbrachte? Über eine Klage des Goethe-Instituts wird zunächst doch nicht verhandelt.

Der mit Spannung erwartete Prozess um eine Sammlung von Kunstdrachen, die beim Auktionshaus Nagel für sechs Millionen Euro versteigert worden war, ist überraschend geplatzt. Kurz vor der für diesen Donnerstag angesetzten Verhandlung hat das Landgericht Stuttgart den Rechtsstreit an die Arbeitsgerichtsbarkeit verwiesen. Dagegen sei sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht erhoben worden, teilte ein Gerichtssprecher weiter mit. Die Klärung der Frage, wem der Auktionserlös gehört, dürfte sich damit weiter verzögern. Das Goethe-Institut als Kläger fordert die Herausgabe der von den Erben eines Ex-Mitarbeiters eingestrichenen Millionen.

 

Die Entstehung der Kunstdrachen war vor fast vier Jahrzehnten von einem Statthalter des Goethe-Instituts in Japan initiiert worden. Dutzende renommierte Künstler aus aller Welt waren seinem Aufruf gefolgt. Nach der ersten Ausstellung der „Art Kite Collection“ in Japan und einer Tournee über mehrere Kontinente sollten die Exponate zugunsten der Katastrophenhilfe der Vereinten Nationen versteigert werden – so hatten es der Initiator ebenso wie der damalige Präsident des Goethe-Instituts den Teilnehmern versprochen. Dazu war es jedoch nie gekommen.

Versteigerung zum 100-Jahr-Jubiläum von Nagel

Lange Zeit galten die Drachen als verschollen. Im Jahr 2022 veranlassten die Erben des Goethe-Mannes – seine beiden in Stuttgart lebenden Söhne und die Witwe – dann die Versteigerung bei Nagel. Dort stießen die ungewöhnlichen Kunstwerke, die als besonderes Ereignis anlässlich des 100-Jahr-Jubiläums unter den Hammer kamen, auf reges Interesse; der teuerste Drachen brachte mehr als eine Million Euro. Der vagen Ankündigung, den Erlös nach Abzug der Kosten zu spenden, sind bisher offenbar keine Taten gefolgt. Aus dem Kreis der Künstler wurde das Goethe-Institut daran erinnert, dass es der Garant für das Versprechen seines Ex-Mitarbeiters sei.

Mit der Klage fordert der eingetragene Verein, der mit Bundesmitteln gefördert wird, nun nicht nur die Millionen, um sie dem zugesagten Zweck zuzuführen. Zugleich verlangt er die Herausgabe nicht verkaufter Drachen und Auskunft über den Verbleib weiterer. Die Erben des Ex-Mitarbeiters argumentierten nach früheren Angaben, die Drachen seien nie in den Besitz des Goethe-Instituts übergegangen. Das Spendenversprechen sei nur eine lose Zusage gewesen.

Der Rechtsstreit wird ans Arbeitsgericht verwiesen

Die Verweisung an die Arbeitsgerichtsbarkeit begründete die Kammer nach Gerichtsangaben damit, dass das Verlangen nach Herausgabe und Auskunft im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehe. Bei den Beklagten handele es sich um Hinterbliebene des Arbeitnehmers, der erst Leiter des Goethe-Instituts in Osaka und später in Palermo gewesen sei. Weil sie sich zunächst nicht geäußert hatten, hatte das Landgericht ein sogenanntes Versäumnisurteil zur Herausgabe der Millionen gefordert; dieses war später hinfällig geworden.