Die Stadt Donaueschingen verlangt eine Kostenbeteiligung. Der Streit mit dem Umland spitzt sich zu. Ein riesiger bürokratischer Aufwand wird befürchtet.
Die Diskussion über die Finanzierung von Schulbauten in der Region wird für Donaueschingen immer mehr zur politischen und juristischen Belastungsprobe.
Als der Gemeinderat am 12. Mai erneut über die Beteiligung von Umlandkommunen an Schulinvestitionskosten beriet, wurde schnell klar: Es geht längst nicht nur um den Neubau der Realschule, sondern um ein Bürokratiemonster, das die Stadt an ihre Grenzen bringt.
Kämmerer Tonino Cristiani skizzierte zunächst den Stand im Verfahren zum Realschulneubau. Die Unterlagen seien an die betroffenen Kommunen verschickt worden, die Rückmeldefrist sei bis zum 30. Juni verlängert worden.
Schwer einzufordern
Die Umlandfinanzierung ist für viele Kommunen schwieriger geworden, weil Ansprüche rechtlich zwar möglich erscheinen, in der Praxis aber schwer einzufordern sind und langwierige Klagewege mit sich ziehen. Für kleinere Kommunen kann das schnell zu einem erheblichen Haushaltsrisiko werden.
Laut Sitzungsvorlage will die Stadt dennoch an diesen Ansprüchen festhalten. Die Forderungen bewegen sich im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Doch schon bei den ersten Rückmeldungen zeigt sich, wie schwierig das Verfahren ist. Blumberg lehnt eine Kostenbeteiligung in der Freiwilligkeitsphase komplett ab, Furtwangen verweigert sich nicht grundsätzlich. „In Furtwangen wird sich das Verfahren verzögern“, berichtete Cristiani, die Stadt lehne es aber nicht komplett ab.
Wichtige Fragen zu klären
Auch bei anderen Kommunen ist die Lage unübersichtlich: Für Hüfingen stehen aus Sicht der Verwaltung noch wichtige Fragen im Raum, unter anderem zu den Unterlagen und zum Zeitpunkt des tatsächlichen Schulbauabschlusses.
In Trossingen ist ebenfalls noch nichts entschieden. Dort wird die Kostenbeteiligung wegen der Schulbau-Ergänzungsförderung neu berechnet, bevor der Gemeinderat erneut Stellung beziehen soll.
Besonders konfliktbeladen ist der Fall mit Villingen-Schwenningen. Die Nachbarstadt will nach eigener Darstellung keine individuellen Investitionsbeteiligungen mehr anstreben, sondern feste interkommunale Pro-Kopf-Pauschalen pro auswärtigem Schüler und Schuljahr vereinbaren. Zur Begründung verweist sie auf „erhebliche praktische und finanzielle Hürden“ des bisherigen Systems sowie auf einen hohen Verwaltungs- und Prüfaufwand für die Umlandgemeinden.
Donaueschingen hält dieses Modell allerdings für kaum praktikabel. In der Sitzungsvorlage heißt es, eine dauerhafte Pro-Kopf-Pauschale sei „nicht zielführend und für den Haushalt nicht planbar“. Zudem sei unklar, über welchen Zeitraum gezahlt werden müsste und ob es Bagatellgrenzen gebe. Noch deutlicher formulierte es Cristiani: „Die Pro-Kopf-Pauschale ist nicht umsetzbar, da es keine validen Daten gibt.“
CDU-Stadträtin Ramona Vogelbacher äußerte deutliche Kritik am bürokratischen Aufwand, verursacht durch das Land. „Ich bin entsetzt über die Bürokratie und was das Land den Kommunen aufbürdet. Wir verbraten Stunden, Tage, Wochen, Jahre in diese Verfahren, die aussichtslos sind. Und beauftragen dann noch Rechtsanwälte, die viel Geld kosten.“ Vogelbacher ging sogar noch weiter und forderte eine politische Klärung von oben. „Wir sollten nach oben treten, das soll dort geregelt werden“, so ihre Forderung.
Entscheiden die Gerichte?
Auch Oberbürgermeister Erik Pauly machte deutlich, dass das Problem aus seiner Sicht nicht dauerhaft in den Rathäusern gelöst werden kann.
„Es braucht eine Landesregelung. Die haben wir aber nicht“, sagte er im Gemeinderat. „Es wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass Gerichte darüber entscheiden werden.“ Am Ende folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, das von Villingen-Schwenningen vorgeschlagene Verfahren abzulehnen und die Bereitschaft zu Verhandlungen in der Freiwilligkeitsphase zu widerrufen.
Was bisher geschah
Schulfinanzierung
Fast 40 Prozent der Realschüler sind auswärtig und kommen von umliegenden Gemeinden, weshalb der Donaueschinger Gemeinderat im Oktober 2025 einstimmig beschloss, die Umlandgemeinden bei der Finanzierung zu beteiligen. Möglich macht das ein Paragraf im Schulgesetz (SchG), welcher besagt, dass Schulträger über einen Schulverband oder über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Schulträgeraufgaben erfüllen, gemeinsam mit den Umlandgemeinden. Hierunter fällt auch die Finanzierung baulicher Maßnahmen. Das Geislinger Urteil löste dann ein Beben in den Kommunen aus: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied nämlich 2022, dass die Umlandgemeinden von Geislingen insgesamt 160.000 Euro zu der 3,6 Millionen Euro teuren Generalsanierung einer Geislinger Schule beisteuern müssen.