Es waren längst nicht nur Friseure, die unter den Lockdowns litten und einen Antrag auf Corona Soforthilfe gestellt aber – doch dieser Berufsstand war besonders tangiert. Foto: picture alliance/dpa

Der Konflikt um die Corona- Soforthilfen hält an: Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut nennt erstmals einen Zeitplan, wie sie mit den strittigen Fällen umgehen will.

Der Streit um die Corona-Soforthilfen, die laut dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg rechtswidrig von der L-Bank zurückgeforderten wurden, wird die Landesregierung sicher noch bis zum Ende ihrer Legislatur beschäftigen – und die Nachfolgeregierung vermutlich auch noch. Es geht insbesondere um 62 200 Fälle mit einem Volumen von 437 Millionen Euro, die das Land bisher von den Hilfeempfängern zurückverlangt hat. Dieses Geld steht nach dem breit vertretenen Willen der Landtagsfraktionen tatsächlich den Kleinbetrieben und Selbstständigen zu.

 

Gutachten für 25 000 Euro in Auftrag gegeben

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hatte zuvor zugesichert, „den Betroffenen das Maximale zukommen zu lassen“– ohne sich im Detail festzulegen. Im Wirtschaftsausschuss kündigte sie am Freitag an: „Wir gehen Stand heute davon aus, dass wir im Januar Lösungswege aufzeigen können.“ Es sei ihr ein großes Anliegen, Rechtssicherheit zu schaffen, „deswegen sind wir in der Prüfung der komplexen Fragestellungen, die sich aus der Urteilsbegründung ergeben.“ Da unterscheide sich ihr politischer Wille „überhaupt nicht“ von dem der Fraktionen.

Auf Nachfrage von Ausschussmitgliedern stellte sich heraus, dass die Regierung ein Gutachten bei Wirtschaftskanzleien in Auftrag gegeben hat, das – so die Ministerin – „rechtliche Wege aufzeigen soll, die den politischen Willen ermöglichen“. Dieses Gutachten lässt sich das Land rund 25 000 Euro kosten. Dass bereits ein weiteres Gutachten vorliegen soll, wie vonseiten der FDP in den Raum gestellt, wies sie klar zurück.

Insbesondere SPD und Liberale, die das Thema auf die öffentliche Tagesordnung gesetzt hatten, drangen explizit auf eine Regulierung der rechtskräftigen Bescheide – mithin auf eine Erstattung der formal bereits abgewickelten Fälle, in denen sich die Hilfeempfänger nicht auf einen Klageweg einlassen wollten. „Da haben Menschen im Vertrauen auf rechtmäßig staatliches Handeln die Rückforderung zurückerstattet, obwohl sie das gar nicht hätten tun müssen, weil die Rückforderung rechtswidrig war“, wie Boris Weirauch für die SPD sagte. Aus Juristensicht sei der Begriff „bestandskräftig“ zwar eindeutig, ergänzte der Liberale Hans Dieter Scheerer, „aber wir haben hier eine politische Aufgabe“. Es wäre „ein kleines Konjunkturprogramm für die Wirtschaft“, wenn man die Betriebe jetzt mit entsprechenden Rückzahlungen unterstützen würde.

„Wir prüfen alles und schließen nichts aus“

Konkrete Zusagen wollte Hoffmeister-Kraut aber nicht machen: „Ich kann nur klar sagen: Wir prüfen alles und schließen nichts aus.“ Man setze jetzt alles daran, die Widerrufs- und Erstattungsbescheide der L-Bank, die unter die Richtlinie des Wirtschaftsministeriums vom 22. März 2020 (gültig bis zum 7. April 2020) gefallen sind, so schnell wie möglich zu bearbeiten. Sowohl für die bestandskräftigen als auch offenen Fälle, die sich noch im Widerspruchsverfahren befinden oder bei denen mitunter noch Klagen laufen, will sie Wege aufzeigen. „Das kann nicht übers Knie gebrochen werden.“

Bisher hatte sie stets auf die Urteilsbegründung des VGH verwiesen, ohne die keine weiteren Schritte möglich seien. Diese Begründung liegt seit Ende November vor. Die Soforthilfe sei „kein Geschenk“ gewesen, sondern an einen Zweck gebunden worden, erinnerte die Ministerin. „Klar ist auch, dass die Soforthilfeempfänger davon ausgehen mussten, dass diese Zweckerreichung im Nachhinein überprüft werden muss, weil die Höhe der Soforthilfe auf Prognosen beruhte.“ Allerdings sei dieser Zweck damals „nicht hinreichend bestimmt worden“ – wie genau der Liquiditätsengpass zu berechnen war, darüber sei nicht klar genug informiert worden, bekannte sie mit Verweis auf das Urteil, das genau diesen Missstand ausführt.

Finanzminister macht Finanzierungsvorbehalt geltend

Vor allem die Oppositionsvertreter hakten im Ausschuss nach, inwieweit die Landesregierung finanziell Vorsorge getroffen hat, um die Beträge zurückzuzahlen – inklusive der Zinsen, wie es die Ministerin schon zusagte, sowie inklusive der Verwaltungskosten. Dass Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) die anstehenden Ausgaben am Vortag im Landtag unter Finanzierungsvorbehalt gestellt hatte, machte die Sprecher von SPD, FDP und AfD im Ausschuss misstrauisch: Da sei ein Widerspruch zu den Aussagen der Wirtschaftsministerin erkennbar.

Nach deren Worten sind die Mittel für mögliche Rückzahlungen bereits im Etat eingestellt – der entsprechende Haushaltsvermerk sei eine ausreichende Grundlage, um Rückforderungen zu erstatten. Dennoch bilanzierte Weirauch im Anschluss, Hoffmeister-Kraut „spielt weiter auf Zeit und verweigert Unternehmen und Selbstständigen im Land noch immer die Erstattung rechtswidrig geforderter Rückzahlungen.“

352 Millionen Euro bisher von Kleinbetrieben zurückgezahlt

Nach einer Antwort des Wirtschaftsministeriums zu einem SPD-Antrag hat die L-Bank bisher in 90 100 Fällen Rückforderungen mit einem Gesamtvolumen von 623 Millionen Euro gegenüber Hilfeempfängern erhoben. In der Rangliste der Kommunen sind angeführt: Stuttgart mit 5900 Rückforderungen, der Rhein-Neckar-Kreis (4700), Esslingen (4400), Ludwigsburg (4200), Karlsruhe (3700), der Rems-Murr-Kreis und der Ortenaukreis (jeweils 3600). 62 200 Rückforderungen wurden mit Bezug auf die Richtlinie vom 22. März 2020 erhoben – mit einem Gesamtbetrag von 437 Millionen Euro, wovon 352 Millionen bisher zurückgezahlt wurden.